Intelligente Stromnetze: BSI veröffentlicht Marktanalyse

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Marktanalyse nach dem Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) aktualisiert und veröffentlicht. Die Marktanalyse nach § 30 MsbG umfasst den Stand der Umsetzung der BSI-Standards sowie der eichrechtlichen Anforderungen über die Wertschöpfungskette Messeinrichtung, Smart Meter Gateway, Gateway-Administrator und Backendsysteme im Markt.

Die Marktanalyse des BSI hat unter anderem ergeben:

  • Die für den sicheren Betrieb intelligenter Messsysteme notwendige Infrastruktur (Smart-Meter-Gateway-Administratoren und Smart-Metering-Public-Key-Infrastruktur) steht vollständig zur Verfügung.
  • 39 Unternehmen sind derzeit als Smart-Meter-Gateway-Administrator beim BSI registriert und bieten Dienstleistungen zur Gewährleistung des sicheren Betriebs der intelligenten Messsysteme an.
  • Zur Wahrung der Privatsphäre und Vertraulichkeit werden die übermittelten Messwerte der Verbraucherinnen und Verbraucher verschlüsselt und integritätsgesichert. Die hierfür nötigen digitalen Zertifikate werden derzeit von 11 Zertifizierungsdienstleistern angeboten.
  • Mit der Anpassung ihrer Prozesse hat die Energiewirtschaft sichergestellt, dass Daten aus den intelligenten Messsystemen empfangen und verarbeitet werden können.
  • Aktuell haben drei Smart-Meter-Gateway-Hersteller das Produkt-Zertifizierungsverfahren des BSI erfolgreich abgeschlossen.

Feststellung der technischen Möglichkeit

Die Marktanalyse bildet die Grundlage für die Feststellung der technischen Möglichkeit nach § 30 MsbG durch das BSI, mit der bei Vorliegen aller Voraussetzungen offiziell die Rollout-Verpflichtung der grundzuständigen Messstellenbetreiber beginnt. Die Voraussetzungen zum Einbau von intelligenten Messsystemen sind nun gegeben, da drei Smart Meter Gateways voneinander unabhängiger Hersteller vom BSI zertifiziert wurden und die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme durch das BSI festgestellt wurde. Damit sind grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh bis höchstens 100.000 kWh mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Bei einem Jahresstromverbrauch von weniger als 6.000 kWh ist der Einbau optional und die Entscheidung über einen Einbau liegt beim grundzuständigen Messstellenbetreiber. Messsysteme, die nicht den Anforderungen des BSI entsprechen, dürfen dort nicht mehr verbaut werden. Den Verwaltungsakt zur Feststellung der technischen Möglichkeit stellt das BSI auf seiner Internetseite zur Verfügung. Der Tenor des Verwaltungsaktes wird parallel im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das BSI wird die nächste Marktanalyse außerplanmäßig zum 30. Oktober 2020 aktualisieren.

„Mit der Zertifizierung der drei Smart Meter Gateways haben wir bewiesen, dass auch hohe Sicherheitsanforderungen, die wir im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgestellt haben, erfüllt und umgesetzt werden können. Der verpflichtende Rollout der Smart-Meter-Gateways kann nun beginnen, die Digitalisierung der Energieversorgung in Deutschland ist damit einen entscheidenden Schritt weiter“, erklärt BSI-Präsident Arne Schönbohm.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich über die Digitalisierung der Energiewende und das Thema Smart Meter Gateway informieren möchten, stellt das BSI umfassende und leicht verständliche Informationen auf seiner Webseite unter https://www.bsi-fuer-buerger.de zur Verfügung.

Fachinformationen zum Thema Smart-Metering sind hier abrufbar.

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