Das Parlament hatte am 19. Dezember 2003 das Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (Bundesgesetz über die elektronische Signatur, ZertES) verabschiedet. Dieses definiert die Bedingungen, unter denen Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten auf freiwilliger Basis anerkannt werden können, und regelt ihre Tätigkeiten im Bereich der elektronischen Zertifikate. Es legt zudem die Voraussetzungen fest, die eine elektronische Signatur erfüllen muss, um die gleichen Wirkungen wie eine handschriftliche Unterschrift erzielen zu können. Außerdem regelt es die Frage der Verantwortung der Anbieterinnen von Zertifizierungsdiensten, der Anerkennungsstellen und der Inhaberinnen und Inhaber von Signaturschlüsseln. www.admin.ch
Ein neuer Digitaler Ausweis-Service ermöglicht die vollautomatisierte Identifikation und Legitimierung von Sparkassen-Kunden innerhalb kürzester Zeit. Entwickelt wurde der Service von der S-Markt & Mehrwert. Die Pilotierung und Einführung wird…