TI-Anbindung für Apotheken: D-TRUST GmbH bietet elektronischen Heilberufsausweis für Apotheker an

E-Medikationsplan, E-Rezept sowie dessen Abrechnung mit den Krankenkassen: Das sind die ersten Funktionen, die Apotheken nach Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) nutzen können. Dafür benötigen Apotheker unter anderem den Apothekerausweis.

Die D-TRUST, der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter der Bundesdruckerei, wurde von der gematik GmbH und den ersten Landesapothekerkammern als Anbieter für den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für den Sektor Apotheken zugelassen. „Unsere Zulassung als erster Anbieter des Apothekerausweises gibt interessierten Apothekern schon bald die Möglichkeit, sich an die TI anzubinden und Anwendungen aus der TI zu nutzen,“ sagt Dr. Kim Nguyen, Geschäftsführer der D-TRUST GmbH. Apotheken müssen bis Ende September 2020 an die TI angeschlossen sein.

Der eHBA wird in Kürze für alle Apotheker bestellbar sein. In einem Verwaltungsakt müssen die Landesapothekerkammern zuvor ein Bestellverfahren festlegen: Apotheker können die Bestellung erst danach starten, je nach Verfahren mit einem leeren oder einem vorbefüllten Antrag. Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern nimmt bereits Anträge entgegen. Nähere Informationen erhalten die Angehörigen der jeweiligen Landesapothekerkammer im Portal der D-TRUST.

Mit dem eHBA können sich Apotheker künftig persönlich gegenüber der TI authentifizieren, elektronische Dokumente qualifiziert unterschreiben, E-Mails signieren, ver- und entschlüsseln sowie auf verschiedene Anwendungen wie den E-Medikationsplan zugreifen. Zum Anschluss an die TI benötigen Apotheken zusätzlich den Institutionsausweis (SMC-B), mit dem sich jede Apotheke als Institution ausweist und an das digitale Gesundheitsnetz anschließt. Dieser wird ebenfalls von der D-TRUST angeboten.

Den Apothekerausweis sowie den Institutionsausweis können Apotheker bei D-TRUST hier bestellen, alternativ bei den beiden Vertriebspartnern CompuGroup Medical Deutschland (CGM) und dem Deutschen Apotheker Verlag (DAV). Die Herausgeber dieser Ausweise sind die zuständigen Landesapothekerkammern. Produziert, personalisiert und ausgeliefert wird die Karte von der D-TRUST. Anfang nächsten Jahres wird der eHBA auch für weitere Berufsgruppen wie Ärzte und Zahnärzte ausgegeben.

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