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Berlin I 22. – 24. Januar 2024

Picture of Karsten U. Bartels LL.M.
Geschäftsführer, HK2 Rechtsanwälte / Lehrbeauftragter der LMU für IT-Sicherheitsrecht

Rechtsanwalt/ Partner bei HK2
Geschäftsführer HK2 Comtection GmbH
Lehrbeauftragter der LMU für IT-Sicherheitsrecht
Vorsitzender Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein
Stellv. Vorstandsvorsitzender Bundesverband IT-Sicherheit (TeleTrusT)
Zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
*Rechtsinformatik

21.01.2025

15:20
16:00
Digitales Europa

FORUM 13-B | TUTORIAL IT-Sicherheitsvereinbarungen – wie man IT-Sicherheit technisch und rechtlich richtig verhandelt und vereinbart

Zunehmend mehr nationale und europäische Gesetze verlangen ein hohes Maß an IT-Sicherheit. Die Implementierung und Aufrechterhaltung und auch die Steigerung von IT-Sicherheit machen es unerlässlich, IT-Sicherheit richtig zu beauftragen. Die Verträge müssen selbst „state of the art“ sein. Welche Aspekte beim Verhandeln, Ausschreiben, Vereinbaren und Nachhalten von IT-Sicherheit rechtlich zu berücksichtigen sind, werden in diesem Tutorial anhand der relevanten Gesetze und diverser Praxisbeispiele erläutert. Ebenso werden auch die typischen Fehler solcher Vereinbarungen beleuchtet und Tipps für laufende und künftige Vertragsverhältnisse in komplexen Situationen gegeben.

Karsten U. Bartels LL.M.
Geschäftsführer, HK2 Rechtsanwälte / Lehrbeauftragter der LMU für IT-Sicherheitsrecht
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17:50
19:30
Digitale Wirtschaft

FORUM 16-A | PANEL IT Recht: Was gibt die EU vor, wie kann die Industrie den Rechtsdiskurs aktiv mitgestalten?

Rechtliche Grundlagen wie das Bundesdatenschutzgesetz, DSGVO oder NIS2 geben Betrieben zwar erste und wichtige Anhaltspunkte zur rechtskonformen Beantwortung dieser Fragen. Durch die fortschreitende Digitalisierung entstehen allerdings fortlaufend neue offene Rechtsfragen, die durch das jetzige gesetzliche Regelwerk nicht umfassend abgebildet sind. Darf zum Beispiel eine Maschine die Daten Dritter verarbeiten und sie auch löschen oder speichern? Wem gehören Daten, die eine Maschine im Rahmen einer Zusammenarbeit erzeugt?
Die Wirtschaft braucht neue rechtliche Regelungen, die technische, organisatorische und rechtliche Fragen der IT-Sicherheit klären. Um Vereinbarungen auch prüfen zu können, müssen Unternehmen darüber hinaus einheitliche IT-Dokumentationssysteme einführen. Diese erfassen Datenflüsse und -verarbeitungsprozesse und machen sie nachvollziehbar. Je praxisnäher und konkreter die Vorgaben sind, desto besser können Betriebe ihre IT-Sicherheit danach ausrichten.

Dr. Willfried Wienholt (Moderation)
VP InfoCom, Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG)
Karsten U. Bartels LL.M.
Geschäftsführer, HK2 Rechtsanwälte / Lehrbeauftragter der LMU für IT-Sicherheitsrecht
Prof. Dr. Dennis Kipker
Professor für IT-Sicherheitsrecht, Hochschule Bremen / Research Director, Cyberintelligence Institute
Prof. Dr. Norbert Pohlmann
Leiter des Instituts für Internet-Sicherheit, Westfälische Hochschule / Vorstandsvorsitzender Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT)
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