In den vergangenen 12 Monaten sind die jährlichen Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung insgesamt um 453 Millionen Euro angestiegen. Zum Vergleich: Im vorangegangenen Berichtszeitraum waren die Folgekosten im Saldo um 685 Millionen Euro gesunken, nachdem sie in den Vorjahren kontinuierlich gestiegen waren. Der hohe Anstieg im aktuellen Berichtszeitraum ist insbesondere auf ein Regelungsvorhaben zurückzuführen: Allein das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verursacht 139 Millionen Euro Folgekosten jährlich. Von dem Anstieg besonders betroffen ist wie in den vergangenen Jahren die Wirtschaft: Hier erhöhten sich die Folgekosten im Vergleich zur Vorperiode um 299 Millionen Euro, vor allem durch die Umsetzung von EU-Recht.

Bei den Folgekosten der Wirtschaft ist im Gefolge der neuen ‚One in one out‘-Regel eine positive Entwicklung festzustellen. In den anderthalb Jahren seit Einführung der Regel zum 1. Januar 2015 ist das ‚Out‘, die Entlastung der Wirtschaft, um knapp 1 Milliarde Euro höher ausgefallen als das ‚In‘, also die Belastung der Wirtschaft. Ausschlaggebend für die Entlastung sind insbesondere die beiden Bürokratieentlastungsgesetze (Juli 2015 und Juli 2016), die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von unnötigem bürokratischen Aufwand, beispielsweise bei Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, befreien. „Der NKR-Jahresbericht 2016 zeigt: Mit der ‚One in one out‘-Regel kann der Trend der ansteigenden laufenden Kosten der Wirtschaft wirksam gebremst werden. Hierin liegt eine Chance, gesetzliche Folgekosten für die Wirtschaft nachhaltig zu begrenzen“, erklärt der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Dr. Johannes Ludewig.

Dringenden Handlungsbedarf sieht der Nationale Normenkontrollrat vor allem bei der weiteren Digitalisierung der Verwaltung. „Der NKR-Jahresbericht 2016 ist bereits der vierte in Folge, in dem der Nationale Normenkontrollrat die Bundesregierung auffordert, die Digitalisierung der Verwaltung konsequenter in Angriff zu nehmen. Das Potenzial der Digitalisierung für den Bürokratieabbau ist enorm. Spätestens seit der Flüchtlingskrise wissen wir, wie essentiell eine funktionierende IT-Infrastruktur für die moderne Verwaltung ist. Deswegen brauchen wir dringend eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen, um eine gemeinsame IT-Infrastruktur zu schaffen. Bund, Länder und Gemeinden müssen damit aufhören, jeder für sich die IT-Welt und ihre vielfältigen Anwendungen immer wieder selbst neu zu erfinden. Dafür bedarf es einer Vereinbarung auf höchster politischer Ebene, eines „E-Government-Pakts“ für Deutschland. Und: Wir brauchen ein gemeinsames Digitalisierungsbudget. Hier könnte der Bund durchaus eine Anschubfinanzierung gewähren. Die Frage eines gemeinsamen Digitalisierungsbudgets muss jetzt im Rahmen der laufenden Finanzverhandlungen zwischen Bund und Ländern geklärt werden. Es ist 5 vor 12!“, so Dr. Ludewig.

Mit Blick auf die vergangenen 10 Jahre, in denen sich der Nationale Normenkontrollrat für den Abbau unnötiger Bürokratie und für Transparenz über gesetzliche Folgekosten eingesetzt hat, stellt Dr. Ludewig fest: „Heute wissen diejenigen, die über Gesetze entscheiden, welche Kosten für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen mit ihren Entscheidungen ausgelöst werden. Gesetze haben gewissermaßen ein „Preisschild“ erhalten.“ Bewährt haben sich aus Sicht des Nationalen Normenkontrollrates auch gezielte Kostenabbau- und -begrenzungsmaßnahmen, wie beispielsweise das 25 Prozent-Abbauziel von 2006 oder die seit 2015 gültige ‚One in one out’-Regelung. „Nur mit festen Zielsetzungen kann der „Druck im System“ so erhöht werden, dass Ministerien und Regierung die Folgekosten gesetzlicher Regelungen tatsächlich so gering wie möglich halten“, so Dr. Ludewig.

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