Die Verwendung des markenrechtlich geschützten TeleTrusT-Qualitätszeichens „IT Security made in Germany“ wird interessierten Anbietern durch TeleTrusT auf Antrag und bei Erfüllung der nachstehenden Kriterien zeitlich befristet gestattet:

1.  Der Unternehmenshauptsitz muss in Deutschland sein.

2.  Das Unternehmen muss vertrauenswürdige IT-Sicherheitslösungen anbieten.

3.  Die angebotenen Produkte dürfen keine versteckten Zugänge enthalten (keine „Backdoors“).

4.  Die IT-Sicherheitsforschung und -entwicklung des Unternehmens muss in Deutschland stattfinden.

5.  Das Unternehmen muss sich verpflichten, den Anforderungen des deutschen Datenschutzrechtes zu genügen.

Zur Publikation TeleTrusT-Lösungsbeispiele IT-Security made in Germany