The World of Smart ID Solutions
Berlin I 19. – 21. Januar 2026.
Dr. Tatjana Loewe ist eine ausgewiesene Expertin im Bereich Geheimschutz und Informationssicherheit. Mit umfangreicher Erfahrung in der Beratung öffentlicher Auftraggeber, innere Sicherheit, Bundeswehr und Wirtschaftsunternehmen hat sie sich als vertrauensvolle Ansprechpartnerin in einem der anspruchsvollsten Segmente der Cybersecurity-Branche etabliert.
Der Markt für Geheimschutzberatung stellt ein wachsendes und hochspezialisiertes Nischensegment innerhalb des Cybersecurity-Marktes dar. Die zunehmende geopolitische Instabilität, verschärfte gesetzliche Anforderungen und die Budgets und Sondervermögen für Verteidigung und Staatsmodernisierung in Kombination mit der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung schaffen nachhaltigen Bedarf bei Behörden und der geheimschutzbetreuten Wirtschaft.
Dr. Tatjana Loewe verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der IT- und Telekommunikations-Branche und besitzt einen Abschluss als Dr. rer. nat. Dipl. Chem. mit Nebenfach Informatik
Die Bearbeitung von Verschlusssachen erfordert laut VSA die Freigabe eines geeigneten informationstechnischen Verbundes (VS-IT) durch die betreibende und nutzende Behörde sowie einen VS-konformen Betrieb durch belehrte und ermächtigte Nutzer.
In großen Behörden mit Sicherheitsschwerpunkt wird regelmäßig die gesamte interne IT eine VS-Freigabe besitzen, von der Außenwelt insbesondere durch einen kryptografischen Perimeter getrennt sein und die Nutzung offener Dienste über spezielle Strukturen stattfinden (sog. P-A-P und Schadsoftware-Erkennungssoftware).
Im zahlen- und nutzermäßig überwiegenden Teil der föderalen Verwaltungen findet VS-Bearbeitung jedoch bislang eher punktuell statt, wenn auch mit steigender Tendenz. Für diese Verwaltungen sind Aufbau, Freigabe und Betrieb einer eigenen VS-IT personell und budgetär nur schwer darstellbar.
Der Workshop stellt einen Weg zur Verschlusssachen-Bearbeitung vor, der mit Hilfe einer Kombination von optional VS-konformen Endgeräten und einer von öffentlichen oder privaten Dienstleistern betriebenen „virtuellen Behörde“ eine VS-Bearbeitung ab dem ersten User darstellbar macht.
Im Workshop sollen nach einem kurzen Impulsvortrag der vorgestellte Ansatz sowie die technischen und regulatorischen Voraussetzungen für die virtuelle VS-Behörde diskutiert werden.