Mit dem Start von SEPA zum 1. Februar 2014 ist für die Bezahlung per Lastschrift ein Mandat erforderlich. Damit legitimiert der Zahler den Gläubiger, die Abbuchung vornehmen zu dürfen. Das dafür notwendige Formular ist vom Zahler zu unterschreiben. In der Online-Welt ist ein Pendant zur Papiervariante bisher nicht vorgesehen. Das stellt die besonders in der kommunalen Verwaltung etablierte und vom Bürger akzeptierte Bezahlvariante Lastschrift in Frage. Viele Verwaltungsdienstleistungen, wie etwa die Beantragung einer Meldebestätigung oder eines Führungszeugnisses, sind aber mit Gebühren verbunden, die vom Bürger in der Vergangenheit per Lastschrift beglichen wurden.
Das eMandat ermöglicht es nun, Bezahlungen per Lastschrift via neuem Personalausweis online abzuwickeln. Mit dem eMandat der AKDB kann sowohl ein Online-Einzelmandat innerhalb eines Online-Antragprozesses zur Bezahlung per Lastschrift, als auch in Form eines Sammelmandats für alle künftigen Lastschriften erzeugt und genutzt werden. An die Stelle der manuellen Unterschrift tritt online die eID-Funktion des neuen Personalausweises. Mit der Eingabe seiner PIN und Bankkonto-Details gibt der Bürger sein Einverständnis zum Lastschriftverfahren. So ersetzt die eID-Funktion des Personalausweises die papiergebundene Unterschrift.