Dazu erklärt Arne Schönbohm, Präsident des BSI: „Die Integration sicherer Authentisierungsmethoden in digitale Dienste ist ein wichtiger Schritt zur Prävention vor Cyber-Angriffen zum Beispiel auf Passwortdatenbanken. Mit der Online-Ausweisfunktion steht allen Inhabern nun europaweit ein Mittel zur Verfügung, das durch 2-Faktor-Authentisierung eine einfache und sichere Identifizierung im Internet ermöglicht. Die Notifizierung der Online-Ausweisfunktion ermöglicht es Besitzern des Personalausweises und Aufenthaltstitels, auch elektronische Dienstleitungen europaweit sicher nutzen zu können.“

Im Rahmen der für die Anerkennung erforderlichen Notifizierung wurde das deutsche eID-System von technischen Experten nahezu aller EU-Mitgliedstaaten begutachtet. Dabei kamen die Mitgliedstaaten einstimmig zu dem Ergebnis, dass die eID-Funktion alle Anforderungen der eIDAS-Verordnung für das Vertrauensniveau „hoch“ erfüllt. Um anderen Mitgliedstaaten eine Identifizierung mit der Online-Ausweisfunktion zu ermöglichen, stellt das BSI eine „eIDASMiddleware“ zur Verfügung. Sie wird in die jeweils nationalen Systeme integriert.

Spätestens ab September 2019 können dann auch die Bürgerinnen und Bürger von Estland, Italien, Kroatien, Luxemburg und Spanien ihre nationalen Identifizierungslösungen im europäischen Ausland verwenden, natürlich auch in Deutschland. Weitere EU-Staaten bereiten derzeit die Notifizierung ihrer eID-Lösungen gemäß eIDAS-Verordnung vor.

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