Danach wird künftig jeder neue Personalausweis mit einer einsatzbereiten Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben. Unternehmen erhalten leichter eine Berechtigung, um Online-Ausweisfunktionen anzubieten. Ist das persönliche Erscheinen bei Behörden oder Banken unumgänglich, kann die Onlinefunktion des Personalausweises eingesetzt werden, um das Verfahren zu beschleunigen.

Der Personalausweis mit eID-Funktion wurde bereits 2010 eingeführt. Er ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen und Behörden, sich gegenüber ihrem Kommunikationspartner im Netz auszuweisen. Die Nutzung der Online-Funktion blieb jedoch bisher deutlich hinter den Erwartungen zurück. Der nunmehr vorgesehen Abbau gesetzlicher Hürden und die Erweiterung der bisherigen Anwendungsmöglichkeiten der eID-Funktion soll dazu beitragen, dass sie vor allem in der Verwaltung stärker genutzt wird. Damit ist das Vorhaben Teil des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2000“.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll überwiegend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Die Verpflichtung der Personalausweis- und Passbehörden, den automatisierten Lichtbildabruf gewährleisten zu können, gilt hingegen erst ab dem 15. Mai 2018.

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises steht Ihnen hier zum Download bereit.

bundesrat.de