Hierin werden ein modernes Datenschutzrecht und gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutzaudit, zum Arbeitnehmerdatenschutz und zur Genomanalyse gefordert. Weitere Punkte sind u. a. der Datenschutz in der Dritten Säule der EU, beim internationalen Zahlungsverkehr, bei der Fluggastdatenübermittlung, beim Einsatz von RFID-Chips, bei der Tätigkeit von Auskunfteien und der elektronischen Gesundheitskarte. Im Einzelnen führt die Entschließung der elektronischen Vorabfassung u.a. aus: • Internationaler Zahlungsverkehr „Der Deutsche Bundestag kritisiert, dass eine Vielzahl von personenbezogenen Daten über den internationalen Zahlungsverkehr durch die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) an US-amerikanische Behörden übermittelt wurden, ohne zu klären, ob dafür eine Rechtsgrundlage vorhanden ist.“ • RFID-Technologie „Er fordert die Bundesregierung auf, sich für die Gewährleistung des Daten- und Verbraucherschutzes bei der Nutzung der RFID-Technologie einzusetzen. Insbesondere muss dafür Sorge getragen werden, dass die Betroffenen umfassend über den Einsatz, Verwendungszweck und den Inhalt von RFID-Tags informiert werden. Es muss die Möglichkeit bestehen, die im Handel verwendeten RFID-Tags dauerhaft zu deaktivieren, bzw. die darauf enthaltenen Daten zu löschen, wenn Daten nicht mehr erforderlich sind. Ferner muss gewährleistet werden, dass Daten von RFID-Tags aus verschiedenen Produkten nur so verarbeitet werden, dass keine heimlichen personenbezogenen Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofile erstellt werden können. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag noch in diesem Jahr über ihre Aktivitäten und Planungen und einen möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu berichten.“ • elektronische Gesundheitskarte „Der Deutsche Bundestag begleitet die Vorbereitungen für die elektronische Gesundheitskarte mit großem Interesse. Er unterstreicht noch einmal seine Forderung, die verschiedenen technischen Lösungsansätze ohne Vorfestlegung auf ein bestimmtes Verfahren umfassend und sorgfältig zu prüfen, um ein Maximum an Datenschutz zu gewährleisten. Nur wenn die Bedenken und Ängste der betroffenen Menschen überzeugend ausgeräumt sind, kann die flächendeckende Einführung der Gesundheitskarte erfolgreich gelingen.“ • eGovernment „Der Deutsche Bundestag ist weiterhin der Überzeugung, dass sinnvolle eGovernment-Angebote zu Entbürokratisierung und Bürgernähe beitragen können. Hierbei muss aber dem Datenschutz ein hoher Stellenwert eingeräumt werden, da nur so die Akzeptanz bei den Betroffenen erreicht werden kann, die für eine erfolgreiche Umsetzung des Programms erforderlich ist.“ Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erklärt: „Die Unterstützung aller Fraktionen des Deutschen Bundestages unterstreicht die Bedeutung, die dem Datenschutz in einer immer umfassenderen Informationsgesellschaft zukommt. Ich freue mich, dass es bei allen Meinungsverschiedenheiten im Einzelfall möglich war, eine so breite Übereinstimmung in vielen wichtigen Bereichen des Datenschutzes zu erzielen. Das stärkt das Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung und macht Mut, weiter entschieden dafür einzutreten. Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung die Forderungen des Parlaments aufgreift und bei ihrer Arbeit berücksichtigt.“ Die Beschlussempfehlung ist im Einzelnen nachzulesen unter: Beschlussempfehlung poststelle @bfdi.bund.de http://www.bfdi.bund.de