Die Herausgeber derartiger Instrumente würden zukünftig eine Zulassung als Bank, Zahlungs- oder E-Geld-Institut benötigen. Zahlungsinstrumente, wie z. B. Kundenkarten, die nur bei dem herausgebenden Händler eingesetzt werden können, sollen weiterhin erlaubnisfrei betrieben werden dürfen. Als Grund für die neuen Einschränkungen nennt die Europäische Kommission ein strengeres Vorgehen gegen Geldwäsche.

Ulrich Binnebößel, Zahlungsdienste-Experte beim Handelsverband Deutschland (HDE) sieht das kritisch: „Die geplanten Auflagen für die Erlaubnis sind nicht verhältnismäßig. Die Gefahr der Geldwäsche mit diesen sehr begrenzt einsetzbaren Zahlungsmitteln ist nahezu Null“. Von der Gesetzesverschärfung sind nicht nur Karten im Einzelhandel bedroht, sondern auch Tankkarten, mit denen der Inhaber ebenfalls andere Waren und Dienstleistungen kaufen kann, sowie Karten im öffentlichen Nahverkehrsbereich, die überregional eingesetzt werden können. HDE und PVD fordern die Beibehaltung des Freiraums für begrenzte Systeme und eine klare Definition des Ausnahmebereichs in der geplanten Richtlinie, damit auf europäischer Ebene eine notwendige Harmonisierung erreicht wird.

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