Der Vorschlag respektiert sowohl vorhandene nationale Identifizierungssysteme als auch die Präferenzen jener Mitgliedstaaten, die keine nationalen Identifizierungssysteme haben. Länder mit eigenem eID-System haben die Wahl, ob sie sich am europäischen System beteiligen oder nicht. Sobald ein Mitgliedstaat mitteilt, dass er sich am europaweiten System beteiligen möchte, muss er zu seinen öffentlichen Diensten den gleichen Zugang per elektronischer Identifizierung anbieten, wie ihn seine eigenen Bürger genießen.
Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Neelie Kroes sagte hierzu: „Menschen und Unternehmen sollten in einem grenzenlosen digitalen Binnenmarkt auch grenzüberschreitende Transaktionen durchführen können, denn das ist ja der große Vorteil des Internets. Dabei kommt es auf Rechtssicherheit und Vertrauen an, und deshalb brauchen wir weiter reichende Vorschriften für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung.“
„Dank dieses Vorschlags werden die Bürger ihre elektronische Identität bestmöglich einsetzen können, sofern sie eine haben. Durch die gegenseitige Anerkennung nationaler eIDs und gemeinsame Normen für Vertrauensdienste und e-Signaturen können wir eine nationale Zerstückelung des Internets und öffentlicher Online-Dienste verhindern und Millionen von Unternehmen und noch mehr Bürgern das Leben erleichtern.“
Die vorgeschlagene Verordnung wird jedoch
Die größten Vorteile bringt die Verordnung für
Hintergrund
Die beiden Bestandteile der neuen Verordnung – eID und e-Signatur – werden verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen schaffen, um sichere und nahtlose elektronische Transaktionen zwischen Unternehmen, Bürgern und öffentlichen Verwaltungen zu ermöglichen. Dadurch wird die Effektivität öffentlicher und privater Online-Dienstleistungen, des elektronischen Geschäftsverkehrs und des elektronischen Handels in der EU erhöht.
Das Konzept der elektronischen Signatur, das auf der derzeit geltenden e-Signatur-Richtlinie (Richtlinie 1999/93/EG) beruht, hat schon zu einer gewissen Harmonisierung der Verwaltungspraxis in Europa geführt. So haben alle Länder in der EU einen eigenen Rechtsrahmen für e-Signaturen, diese Rahmen unterscheiden sich jedoch voneinander, was grenzüberschreitende elektronische Transaktionen praktisch unmöglich macht. Das gleiche gilt für Vertrauensdienste wie elektronische Zeitstempel, elektronische Siegel, elektronische Zustellung und Website-Authentifizierung, bei denen es an europaweiter Interoperabilität mangelt. Deshalb sollen mit der Verordnung gemeinsame Vorschriften und Verfahren für diese Dienste eingeführt werden.
In Bezug auf die elektronische Identifizierung sorgt die Verordnung dank des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung und Akzeptierung für Rechtssicherheit. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten alle nationalen elektronischen Identifizierungsmittel akzeptieren, die einem System unterliegen, das der Kommission offiziell notifiziert wurde. Die Mitgliedstaaten sind nicht verpflichtet, ihre nationalen eID-Systeme registrieren zu lassen, aber die Kommission hofft, dass sich viele Mitgliedstaaten dafür entscheiden werden.
Kommission und EU-Mitgliedstaaten haben bereits nachgewiesen, dass die grenzübergreifende Anerkennung der elektronischen Identifizierung funktioniert, und zwar im Rahmen des Projekts STORK, an dem sich 17 Mitgliedstaaten beteiligt haben.