D-TRUST stellt Zertifikate für elektronische Identitätsprüfung aus

Die Bundesdruckerei GmbH hat jetzt mitgeteilt, dass sie über ihre Tochterfirma D-TRUST ab dem 1. November 2010 Berechtigungszertifikate vergibt. Diese Zertifikate benötigen Behörden, Banken und Online-Händler, um bei Transaktionen im Internet mithilfe des neuen Personalausweises die Identität des Nutzers zu verifizieren. Diensteanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung, die ihren Kunden ermöglichen möchten, den Identitätsnachweis elektronisch zu erbringen, müssen ein technisches Berechtigungszertifikat besitzen. Auch dieses erhalten sie von einem bei der Bundesnetzagentur registrierten Zertifizierungsdiensteanbieter wie z.B. D-TRUST. Dr. Matthias Merx, Bereichsleiter Trusted Solutions bei der Bundesdruckerei GmbH: „Wir haben uns bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) bereits registriert und werden unseren Kunden als einer der ersten Anbieter die Zertifikate zur Verfügung stellen. Auf diese Weise tragen wir dazu bei, Online-Geschäfte ein Stück weit sicherer und komfortabler zu machen.“ Folgende Informationen kann der neue Personalausweis digital bereitstellen: Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtstag und -ort, Anschrift, Dokumentenart, Dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen (Pseudonym), Abkürzung „D“ für Bundesrepublik Deutschland, Angabe, ob ein bestimmtes Alter unter- oder überschritten wird, Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht, Ordensname, Künstlername. Der Bürger bestimmt im Rahmen des einzelnen Authentisierungsprozesses gegenüber dem Diensteanbieter selbst, welche Daten er konkret übermitteln möchte. Er kann den Zugriff auch gänzlich verweigern. Um Zugang zu Daten des Ausweisinhabers zu erhalten, müssen beispielsweise Banken und Online-Händler zunächst bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamts in Köln, eine Berechtigung beantragen. In einem Verwaltungsverfahren wird geprüft, welche Daten sie maximal auslesen dürfen. Hierfür müssen die Diensteanbieter ihr berechtigtes Interesse an bestimmten Informationen erläutern. Das Alter des Geschäftspartners etwa hat sie nur zu interessieren, wenn sie Waren für Kunden ab 18 Jahren anbieten. In diesem Fall wird nicht das konkrete Geburtsdatum des Nutzers preisgegeben, sondern lediglich bestätigt, dass er die geforderte Altersgrenze überschritten hat. Das Ergebnis der Prüfung hält die VfB in einem Bescheid fest, der in der Regel drei Jahre gültig ist. Mit dem positiven Bescheid der VfB wendet sich die Bank oder der Online-Händler an die Bundesdruckerei. D-TRUST stellt das entsprechende Berechtigungszertifikat für Transaktionen im Internet aus. Um sicherzustellen, dass Unbefugte einen gestohlenen oder verloren gegangenen Ausweis nicht missbräuchlich einsetzen können, liefert der Zertifizierungsdienst den Diensteanbietern aus Wirtschaft und Verwaltung darüber hinaus aktuelle Sperrlisten von Personalausweisen. Klaus Wolter, Referatsleiter bei der VfB: „Dank dieses neuen Verfahrens wissen sowohl Bürger als auch Diensteanbieter, mit wem sie es zu tun haben. Das erhöht das gegenseitige Vertrauen. Wir freuen uns, dass D-TRUST als akkreditierter Zertifizierungsdienst und verlässlicher Partner die Zertifikate für die elektronische Identitätsprüfung bereits ab November anbietet – pünktlich zur Einführung des neuen Personalausweises.“ www.bundesdruckerei.de www.personalausweisportal.de 

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