Nur wenige Unternehmen stellen bislang Regeln auf, unter welchen Bedingungen ein Account aufgelöst werden kann und wer darüber entscheiden darf. Manche Regelungen sind zudem rechtlich fragwürdig. Neben der rechtlichen Seite geht es aber auch um einen selbstbestimmten Umgang mit dem eigenen Nachlass, etwa um den Umgang mit Profilen in sozialen Netzwerken.
„Viele rechtliche und praktische Probleme für Hinterbliebene könnten umgangen werden, wenn der eigenen digitale Nachlasses detailliert geregelt wird“, sagt Michaela Zinke. Auch wenn die Rechte von Erben, die Vererbbarkeit von Online-Konten einschließlich der Inhalte, die Rolle des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen und des Datenschutzes bisher weitgehend ungeklärt sind: Wer den Zugriff auf Passwörter und den Umgang etwa mit Profilen und Inhalten in sozialen Netzwerken vorab regelt, macht es Erben leichter, den Nachlass im Sinne der Verstorbenen zu verwalten.