MasterCard schafft Barzahlungsklausel ab

MasterCard erwartet aufgrund der inzwischen hohen Akzeptanz und großen Bedeutung von Kreditkarten als Zahlungsmittel allerdings keine signifikante Zahl von Händlern, die bei Kartenzahlungen ab 2005 eine Gebühr erheben. Sofern ein Händler eine Gebühr verlangen will, muss er dies dem Kunden gegenüber deutlich machen. Zudem muss ein Aufschlag die Verhältnismäßigkeit zum Disagio, also der Gebühr, die der Händler an seine Bank zahlt, wahren. Erfahrungen aus anderen Ländern wie England und Schweden zeigen, dass nur wenige Händler von der Möglichkeit eines Aufschlages Gebrauch machen. Kunden meiden in diesem Fall den Händler. Mit der Abschaffung der Barzahlungsklausel will MasterCard zu mehr Transparenz im Markt beitragen es den Händlern ermöglichen, ihr Geschäft flexibler zu handhaben. conrad@prpkronberg.com www.mastercard.de 

Neueste Artikel

Städte und Gemeinden sehen auch nach den Ergebnissen der Neuauflage des Zukunftsradar Digitale Kommune im Jahr 2019 einen hohen Nutzen durch die Digitalisierung. Gleichzeitig werden auch in diesem…

Die Startups in Deutschland werden skeptischer. Aktuell sagen nur noch 39 Prozent der Gründer, dass sich in den vergangenen zwei Jahren die Lage für ihr eigenes Startup verbessert hat….

Seit Mai 2019 stellt das BSI ein zweistufiges Schulungskonzept zum Erwerb eines neuen Nachweises zum IT-Grundschutz-Praktiker und IT-Grundschutz-Berater zur Verfügung. Auf der BSI-Webseite steht nun der Antrag zur Zertifizierung…