Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden – dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund – hatte das Bundesministerium des Innern Ende Oktober die Kommunen zur Teilnahme an dem Vorhaben aufgerufen, mit dem die Potenziale der Anwendung des E-Government-Gesetzes für die Kommunalverwaltungen aufgezeigt werden sollen. Die Resonanz auf den Aufruf zeigt, dass die Kommunen die Möglichkeiten des am 1. August 2013 in Kraft getretenen E-Government-Gesetzes erkannt haben und sich auf einem guten Weg befinden, die Erwartungen der Bürger an eine moderne, leistungsfähige Verwaltung zu erfüllen.
Städte und Gemeinden sehen auch nach den Ergebnissen der Neuauflage des Zukunftsradar Digitale Kommune im Jahr 2019 einen hohen Nutzen durch die Digitalisierung. Gleichzeitig werden auch in diesem…