Studie zeigt: E-Government-Gesetz verzeichnet erste Erfolge

Neben zahlreichen organisatorischen, technischen und gesellschaftlichen Problemen sind es auch immer wieder rechtliche Restriktionen und Defizite, die rasche Erfolge behinderten. Der Bund hat mit dem E-Government-Gesetz entscheidende Impulse gesetzt, die den Einsatz technischer Lösungen ermöglichen, fördern und verbindlich vorschreiben. Der Gesetzgeber nimmt zunächst nur die Bundesverwaltungen in die Pflicht, gibt aber auch Anstöße für die Verwaltungen auf Landes- und Kommunalebene.

Das E-Government-Gesetz soll die elektronische Verwaltungsarbeit in der deutschen Behördenlandschaft fördern. Dadurch soll das Gesetz Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, einfache, zielgruppenorientierte, nutzerfreundliche und effiziente elektronische Verwaltungsdienste anzubieten. Das E-Government-Gesetz schafft damit Voraussetzungen für zeit- und ortsunabhängige Verwaltungsdienste. Wie das bereits in der Praxis funktioniert, zeigt der seit wenigen Monaten nutzbare Online-Antrag für Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister. Bürger und Unternehmen können ihre Anträge online stellen, sich elektronisch ausweisen und bezahlen sowie elektronisch mit der bearbeitenden Behörde, dem Bundesamt für Justiz, kommunizieren.

Die repräsentative Studie zum E-Government-Gesetz ermittelte die Voraussetzungen, Auswirkungen und Reaktionen auf das Bundesgesetz für alle drei Verwaltungsebenen und leitet aus den Ergebnissen Handlungsempfehlungen ab. Die empirischen Studienergebnisse lassen keinen Zweifel daran, dass es bis zur vollständigen Umsetzung der Ziele noch ein langer Weg ist.

Zusammenfassung der Kernergebnisse

  • Rund drei Viertel (74 Prozent) der Befragten gaben an, dass sie sich ausreichend über das E-Government-Gesetz des Bundes informiert fühlen. Der hohe Kenntnis- und Informationsstand bescheinigt, dass die gesetzlichen Verpflichtungen in den Köpfen der Verwaltung angekommen sind.
  • Hingegen messen sowohl Landes- als auch Kommunalbehörden dem Gesetz eine geringe Bedeutung für ihre eigene Institution bei. Nur 10 Prozent der Behörden meint, vom E-Government-Gesetz direkt betroffen zu sein.
  • Trotz ihrer vermeintlich geringen Betroffenheit sind die Kommunen bei der Umsetzung von E-Government-Angeboten wesentlich weiter als die Landesverwaltungen. Der elektronische Zugang zur Verwaltung für Bürger und Unternehmen (56 Prozent), elektronische Formulare (54 Prozent) sowie elektronische Amts- und Verkündigungsblätter (38 Prozent) sind schon in zahlreichen Verwaltungen vorhanden.
  • Erfreulich hoch sind die Planungsziele, die sowohl im Landes- als auch im Kommunalbereich bestehen. Besonders die Eröffnung eines De-Mail-Zugangs (46 Prozent), die Umsetzung eines elektronischen Identitätsnachweises (38 Prozent) sowie die elektronische Bezahlfunktion (40 Prozent) stehen dabei im Fokus.
  • Sowohl die Bundes- und Landesbehörden (66 Prozent) als auch kommunale Behörden (50 Prozent) sehen den größten Mehrwert für die Verwaltung in der elektronischen Akte. Bei 44 Prozent der Behörden ist die Umsetzung allerdings ein langfristiges Ziel, da ihnen zentrale Voraussetzungen, wie personelle Ressourcen und finanzielle Mittel, fehlen.
  • An zweiter Stelle stehen bei Bund und Ländern die elektronischen Formulare (48 Prozent), bei den Kommunen die elektronischen Bezahlmöglichkeiten (56 Prozent).
  • Das Bundesgesetz wird als wichtiges Signal für die weitere Digitalisierung betrachtet. Jedoch erachten die befragten Behörden dafür mehr Fachpersonal (87 Prozent) und finanzielle Unterstützung (85 Prozent) als wichtig bzw. sehr wichtig. Kommunen wünschen sich besonders Unterstützung durch die Bundesländer in Form von eigenen Landesgesetzen und die Bereitstellung

Hintergrund

Mehr als 100 Teilnehmer aus Bund, Ländern und den 300 größten Städten Deutschlands haben an der Online-Studie teilgenommen. Abgefragt wurden die Kategorien Kenntnisstand und Verortung, Voraussetzungen, Erwartungen und Herausforderungen sowie Perspektiven. Die Ergebnisse können kostenfrei unter www.egovg-studie.de angefordert werden.

 

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