Zwar haben alle 25 Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie zur Anerkennung von elektronischen Unterschriften in nationales Recht umgesetzt, doch die grenzüberschreitende Anwendung der Technologie findet in der EU kaum statt. Außerdem bleibt die Verbreitung von sicheren Softwareprogrammen, mit denen Unterschriften eindeutig erkannt werden können, hinter den Erwartungen der EU-Kommission zurück. Lediglich elektronische ID-Karten und die Anwendung elektronischer Unterschriften im Verkehr mit Behörden – wie zum Beispiel durch die elektronische Steuererklärung – könnten die Verbreitung der Technologie nachhaltig fördern. Viviane Reding, Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, sagte: „Es gibt noch viel zu tun, damit elektronische Unterschriften auch grenzüberschreitend anerkannt werden. Möglicherweise ist eine Anpassung der betreffenden EU-Richtlinien erforderlich, um auf technologische und wirtschaftliche Entwicklungen zu reagieren.“ In den kommenden Monaten will die EU-Kommission mit den Mitgliedstaaten und Branchenexperten beraten und einen möglichen Handlungsbedarf ausloten. Denkbar ist eine stärkere Standardisierung im Bereich von e-Unterschriften. Bis Jahresende will Brüssel einen Bericht über mögliche EU-einheitliche Standards für elektronische Unterschriften vorlegen. www.eu-kommission.de
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