Elektronische Signatur für Handwerksbetriebe

Nach EU-Vorgaben soll bei öffentlichen Ausschreibungsverfahren ab dem Jahr 2010 der Einsatz der elektronischen Signatur zwingend erforderlich sein. Im Rahmen ihrer Kooperation wollen der DSV, die im ZDH zusammengeschlossenen Handwerkskammern sowie die Zentralfachverbände des Handwerks interessierten Handwerksbetrieben umfassende Kenntnisse zur elektronischen Signatur vermitteln. „Gerade Handwerksbetriebe werden sich in Zukunft vermehrt mit dem Thema elektronische Signatur auseinandersetzen müssen. Denn die elektronische Signatur ist die Basis der sicheren elektronischen Geschäftsabwicklung, die auch bei der Auftragsvergabe mehr und mehr zum Standard wird“, erklärt Matthias Kaufmann, Leiter Geschäftssparte Kartensysteme des Deutschen Sparkassenverlags. Für Handwerksbetriebe ist die elektronische Signatur der Zugang zu öffentlichen Online-Ausschreibungsverfahren. Um die eVergabe-Plattformen des Bundes sowie der Länder und Kommunen, für das seit letztem Jahr das deutsche Vergabenetz www.dvbn.de mit erweitertem Leistungsumfang online ist, nutzen zu können, ist die rechtsverbindliche elektronische Signatur erforderlich. Derzeit befinden sich deutschlandweit zudem zahlreiche Vergabeplattformen im Aufbau, in denen auch private Ausschreibungen gelistet sind. Die Handwerksbetriebe können mit Hilfe der elektronischen Signatur alle wichtigen Auftrags- und Geschäftsprozesse auf digitaler Basis abwickeln. andrea.steinwedel@dsv-gruppe.de www.dsv-gruppe.de 

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