Hierzu erklärt die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe: „Die Potenziale des neuen eGovernment-Gesetzes werden wir nur dann ausschöpfen, wenn auf kommunaler Ebene eGovernment in breitem Umfang angeboten wird. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von den kommunalen Verwaltungen zu Recht mehr Effizienz und Bürgerfreundlichkeit bei Nutzung der modernen Technik. Diesem Ziel ist das Modellvorhaben verpflichtet.“
Das eGovernment-Gesetz des Bundes ist am 1. August 2013 in Kraft getreten und gilt für Kommunen, soweit sie Bundesrecht ausführen. Die Mindestanforderungen des Gesetzes, zum Beispiel ein elektronischer Zugang zur Verwaltung oder die elektronischen Bezahlmöglichkeiten, werden von den meisten Kommunen durch ein E-Mail-Postfach oder die elektronisch zugängliche Bankverbindung bereits erfüllt. Das eGovernment-Gesetz ermöglicht aber vor allem effizientere Verfahren.
Interessierte Kommunen können sich bis zum 30. November unter der Adresse modellkommune-egov@bmi.bund.de bewerben.
Über die Auswahl der Modellkommunen entscheidet eine Jury.