Hierzu erklärte Andrea Voßhoff: „Der Berichtszeitraum des 26. Tätigkeitsberichts der BfDI (2014/2015) wurde maßgeblich von der Reform des Europäischen Datenschutzrechts geprägt. Die seit 1995 bestehende EU-Datenschutzrichtlinie wurde im Mai 2016 durch eine EU-weit gültige Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ersetzt. Die darin geforderte Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden gilt für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) seit Anfang 2016. Als eigenständige Oberste Bundesbehörde unterliegt die BfDI nur noch parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle.
Erst nach Redaktionsschluss des 26. Tätigkeitsberichtes verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz, das deutsches Datenschutzrecht an die Vorgaben der DSGVO und der ebenfalls neuen Datenschutzrichtlinie für die Polizei und Justiz (JI-Richtlinie) angleicht. Als erster EU-Staat hat Deutschland im Kernbereich des nationalen Rechts die notwendige Anpassung – wenn auch nicht kritikfrei – an das neue Europäische Datenschutzrecht vorgenommen. Versäumt wurde dabei leider die Stärkung meiner Durchsetzungs- und Sanktionsbefugnisse gegenüber den Sicherheitsbehörden. So belässt es der Gesetzgeber in diesem Bereich bei nicht bindenden Beanstandungen. Positiv ist hingegen, dass die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern weniger eingeschränkt wurden als geplant. Auch werde ich in Zukunft als Gemeinsame Vertreterin die deutschen Aufsichtsbehörden im künftigen Europäischen Datenschutzausschuss einheitlich repräsentieren. In anderen Gesetzgebungsprozessen wurden leider wichtige Befugnisse der BfDI beschnitten, etwa bei der Kontrolle der Nachrichtendienste. Die BfDI darf nun auch den Bundestag und seine Gremien nicht mehr proaktiv über Kontrollen der Nachrichtendienste informieren.
Prägend für die Arbeit meines Hauses waren auch die rasant fortschreitende Digitalisierung vieler Lebensbereiche und daraus resultierende Herausforderungen für den Schutz personenbezogener Daten. In einer Untersuchung in Deutschland erhältlicher Gesundheits-Apps durch die BfDI und die Datenschutzbehörden der Länder zeigte sich etwa, dass die Datenschutzerklärungen vieler Produkte ungenügend waren. Nutzerinnen und Nutzer blieben darüber im Unklaren, welche ihrer sensiblen Gesundheitsdaten von wem und wo gespeichert wurden. Im Bereich des automatisierten und vernetzten Fahrens begleitete die BfDI intensiv die Reform des Straßenverkehrsrechts und konnte den Gesetzgeber davon überzeugen, die zu speichernden Fahrdaten auf Positions- und Zeitangaben zu beschränken. Gespeichert wird nur, wenn die Fahrzeugsteuerung zwischen Mensch und Maschine wechselt.“
Die 110 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Stand: Januar 2017) der BfDI haben im Berichtszeitraum 199 Informations-, Beratungs- und Kontrollbesuche durchgeführt. Dabei wurden insgesamt 22 Beanstandungen ausgesprochen. 21.029 Bürgerinnen und Bürger haben sich 2015 und 2016 an die Bundesdatenschutzbeauftragte gewandt. Dabei handelte es sich um 7744 schriftliche Petitionen und 13.285 telefonische Auskunftsersuchen.
Der 26. Tätigkeitsbericht des BfDI steht hier zum Download bereit.