Mit der Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und der Online-Durchsuchung in viele deutsche Gesetzestexte setzt der Staat seine Allmachtsfantasien um. Ein Kommentar von Peter Schaar.
„Heute soll der Bundestag eines der größten Gesetzesreformpakete der laufenden Legislaturperiode beschließen.“ – Mit diesen Worten begann am 22. Juni 2017 um 17:49 Uhr die denkwürdige Debatte über ein Gesetzespaket, das unter der Federführung des Bundesministeriums der Justiz ausgearbeitet worden war. Es umfasste Änderungen vieler Gesetze, darunter auch die Einführung der „Quellen-Telekommunikations-Überwachung“ und der „Online-Durchsuchung“ bei der Strafverfolgung.
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