Aufruf zur Teilnahme am Pilotvorhaben „Modellkommune eGovernment“

Hierzu erklärt die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe: „Die Potenziale des neuen eGovernment-Gesetzes werden wir nur dann ausschöpfen, wenn auf kommunaler Ebene eGovernment in breitem Umfang angeboten wird. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von den kommunalen Verwaltungen zu Recht mehr Effizienz und Bürgerfreundlichkeit bei Nutzung der modernen Technik. Diesem Ziel ist das Modellvorhaben verpflichtet.“

Das eGovernment-Gesetz des Bundes ist am 1. August 2013 in Kraft getreten und gilt für Kommunen, soweit sie Bundesrecht ausführen. Die Mindestanforderungen des Gesetzes, zum Beispiel ein elektronischer Zugang zur Verwaltung oder die elektronischen Bezahlmöglichkeiten, werden von den meisten Kommunen durch ein E-Mail-Postfach oder die elektronisch zugängliche Bankverbindung bereits erfüllt. Das eGovernment-Gesetz ermöglicht aber vor allem effizientere Verfahren.

Interessierte Kommunen können sich bis zum 30. November unter der Adresse modellkommune-egov@bmi.bund.de bewerben.

Über die Auswahl der Modellkommunen entscheidet eine Jury.

www.bmi.bund.de

 

Neueste Artikel

Ein neuer Digitaler Ausweis-Service ermöglicht die vollautomatisierte Identifikation und Legitimierung von Sparkassen-Kunden innerhalb kürzester Zeit. Entwickelt wurde der Service von der S-Markt & Mehrwert. Die Pilotierung und Einführung wird…

Der Vorsitzende des IT-Planungsrates und der Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes sowie die Geschäftsführer von Bank-Verlag und Governikus vereinbaren intensiven Informationsaustausch der beiden Branchen.

Nach der Hauptversammlung vom 29. April 2019 berief der Aufsichtsrat auf seiner Sitzung am 9. Mai Massimo Sarmi zum Vizepräsidenten des Aufsichtsrats. Zugleich wurde Nicola Cordone als Vorstandsvorsitzender (CEO) des…