Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf zu neuem eAusweis

Bundesinnenminister Dr. Schäuble erklärte dazu: „“Der neue Personalausweis macht den elektronischen Geschäftsverkehr sicherer und einfacher für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Er trägt zum Bürokratieabbau bei und bringt ein enormes Einsparpotential mit sich. Die Zeit, in der elektronische Formulare zwar am PC ausgefüllt, aber am Ende doch manuell unterschrieben und versandt werden mussten, gehört bald der Vergangenheit an. Der elektronische Ausweis spart damit allen Beteiligten Papier, Druck-, Porto-, Transportkosten und vor allem Zeit.““ Der neue Ausweis soll eine so genannte eID enthalten, die es ermöglichen soll, den Ausweis als Identifikation im Internet bei verschiedenen Geschäftsabwicklungen oder Behördengängen zu verwenden. Das soll den Angaben zufolge Millionen Euro einsparen. Ein Anbieter, der den Personalausweis als vertrauenswürdige Infrastruktur in seine Dienste einbinden will, muss vorher bei einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat beantragen. Für den Ausweisinhaber wird diese Berechtigung am Bildschirm sichtbar. Mit diesem Zertifikat darf der Internetanbieter personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Alter) aus dem Ausweis-Chip online erfragen. Dazu muss der Bürger seinen Ausweis auf ein Lesegerät am PC legen, seine Ausweis-PIN eingeben und somit der Übermittlung seiner Daten im Internet zustimmen, erklärt das Bundesministerium des Innern. Der elektronische Identitätsnachweis (eID) soll serienmäßig auf jedem Personalausweis vorbereitet sein. Bundesbbürger können ab dem Einführungsstichtag 1. November 2010 die Ausweise neuen Typs beantragen und dann entscheiden, ob die eID-Funktion eingeschaltet wird. Zusätzlich kann eine elektronische Signatur nachgeladen werden, die den höheren Anforderungen des Signaturgesetzes entspricht. Das Bundesinnenministerium erwartet durch die eID eine „breite Palette von Anwendungsmöglichkeiten“ für eGovernment und eBusiness. „Das virtuelle Rathaus beispielsweise wird weitere Online-Dienste anbieten können. Auch Online-Shopping, Online-Banking und Querschnittsthemen wie Jugendschutz und Suchtprävention im Internet sowie der Altersnachweis an Automaten werden von den neuen Ausweisfunktionen profitieren“, heißt es der Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums. Auch die elektronische Unterstützung der Reisefunktion des neuen Personalausweises ist vorgesehen: Der Ausweis soll weiterhin als Passersatzdokument nutzbar sein und die Reise in ausgewählte Länder sowie grundsätzlich die Rückkehr in den Schengenraum erlauben. Dafür soll der Ausweis dem sicherheitstechnischen Niveau der EU-weit vorgeschriebenen elektronischen Reisepässe (ePässe) angeglichen und obligatorisch mit einem Foto im Chip ausgestattet werden. Ob zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Ausweis gespeichert werden, können die Bürgerinnen und Bürger dagegen selbst entscheiden. Diese Lösung stellt einen der Union von der SPD aufgedrängten Kompromiss dar: Die Sozialdemokraten hatten sich gegen die von der Union geplante verpflichtende Aufnahme zweier Fingerabdrücke in den eAusweis gestellt. Verschiedenen Medienberichten zufolge haben sich Datenschützer skeptisch dazu geäußert, dass der neue elektronische Personalausweis mit einem kontaktlos auslesbaren Chip für die Speicherung sensibler personenbezogener Daten ausgerüstet werden soll. Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert warnte z.B. im Hamburger Abendblatt davor, dass über die RFID-Komponente der Träger des eAusweises zu orten sei. Auch könnten die gespeicherten Angaben wie Name, Anschrift und Geburtsdatum oder biometrische Merkmale wie das digitale Lichtbild kopiert und etwa für Identitätsdiebstähle missbraucht werden. Der Datenschützer meint zudem, dass die Bürger ihre Fingerabdrücke nicht auf dem Ausweis speichern lassen sollten. Diese Maßnahme, die laut Bundesinnenministerium den Ausweis in manchen Ländern als Alternative zum Pass verwendbar machen und die Abfertigung an Grenzkontrollstellen beschleunigen soll, vergrößert seiner Meinung nach die Gefahr geklauter Identitäten. Der Branchenverband Bitkom hat positiv zum eAusweis geäußert: „“Der elektronische Personalausweis erhöht die Sicherheit im Internet und stärkt damit das Vertrauen der Verbraucher““, meint Präsidiumsmitglied Dieter Kempf. Viele Missbrauchsmöglichkeiten und Sicherheitslücken könnten so geschlossen werden. Je eher die Bürger die neuen Ausweise mit den zusätzlichen Sicherheitsfunktionen wie der digitalen Signatur nutzten, umso besser, meint der Vorstandsvorsitzende der Datev. Die Bundesregierung solle nun schnell einen offiziellen Zeitplan veröffentlichen und die noch offenen organisatorischen, juristischen und technischen Rahmenbedingungen klären. Die Hightech-Branche werde sich dann bereitwillig an Pilotversuchen mit Musteranwendungen beteiligen. www.bmi.bund.de www.bitkom.org 

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