Datenschützer kritisieren Entwurf des eHealth-Gesetzes

 

Das ULD hat jüngst die notwendigen Anforderungen für ein modernes eHealth-Gesetz definiert:

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/828-.html

Der Vorschlag aus dem Bundesgesundheitsministerium befasst sich nur mit der ersten der dort aufgeführten insgesamt elf zwingenden Voraussetzungen, um die elektronische Verarbeitung von Gesundheitsdaten auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen, die technisch und faktisch auf der Höhe der Zeit ist.

Thilo Weichert, Leiter des ULD: „Die oft widersprüchlichen und  aus vortechnischer Zeit stammenden Gesetze müssen so weiterentwickelt werden, dass das Recht befriedigende Antworten gibt, z. B. wie Ärzte und Kliniken rechtssicher Dienstleister einschalten können, wie mit der wirtschaftlichen Konzentration von medizinischen Leistungserbringern umzugehen ist, wie die Bedarfe der medizinischen Forschung befriedigt oder die Möglichkeiten des Big Data genutzt werden können, ohne das bestehende Vertraulichkeitsversprechen bei der medizinischen Behandlung aufzugeben.“

Aus Sicht des ULD adressiert der vorliegende Gesetzentwurf einseitig die wirtschaftlichen Interessen von Ärzteschaft und Krankenhausbetreibern und verliert dabei die Patienten mit ihren Bedürfnissen nach Transparenz und Vertraulichkeit völlig aus dem Blick. Der Ratschlag von Thilo Weichert: „Das sog. eHealth-Gesetz ist der Versuch eines Befreiungsschlags bezüglich der Etablierung einer medizinischen Telematik-Infrastruktur. Dies sollte – nach einigen Verbesserungen aus Datenschutzsicht – weiterverfolgt werden. Um aber wirklich E-Health umfassend voranzubringen, muss sofort ein zweiter Aufschlag starten, bei dem Patientengeheimnis und medizinische Funktionalität zusammengebracht werden. Zunehmend werden externe Dienstleister eingeschaltet. Hier muss das Patientengeheimnis gewährleistet bleiben – einschließlich eines umfassenden Beschlagnahmeschutzes bei den Auftragnehmern. Nur so kann der Gesetzgeber die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die deutsche IT-Industrie im Gesundheitssektor nicht von halbseidenen Anbietern etwa aus Übersee ausmanövriert wird. “

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