Das Projekt der Kommission soll den EU-Bürgern nun die Möglichkeit geben, ihren elektronischen Personalausweis nicht nur im Heimatland, sondern überall in der EU zu benutzen und sich mit ihrer nationalen elektronischen Identität (Passwörter, Identitätskarten, PIN usw.) europaweit auszuweisen. Dazu sollen die bestehenden Systeme nicht ersetzt, sondern angeglichen und miteinander verbunden werden. Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren und wird von der Kommission mit 10 Millionen Euro unterstützt. Der gleiche Betrag wird von den anderen beteiligten Partnern aufgebracht. „Für den mobilen EU-Bürger ist die heutige elektronische Identifizierung noch nicht gut genug“, sagte Viviane Reding die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin. „Indem das neue EU-Projekt Vorteile aus der Entwicklung der nationalen eID-Systeme nutzt und die gegenseitige Anerkennung elektronischer Identitätsnachweise vorantreibt, bringt es uns einen Schritt weiter auf dem Weg zur wirklichen Freizügigkeit zwischen den EU-Ländern, die sich die Europäer zu Recht von einem grenzenlosen europäischen Binnenmarkt erwarten.“ Die Europäische Kommission sowie 13 der 27 EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Estland, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich) und Island (als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums) werden nun zusammenarbeiten, um die Anerkennung der unterschiedlichen nationalen elektronischen Identitätssysteme über nationale Grenzen hinweg zu ermöglichen. Im Rahmen des Projekts sollen auf der Grundlage der bestehenden nationalen Systeme mehrere grenzüberschreitende Pilotanwendungen aufgebaut werden. Die von dem Projekt entwickelten Lösungen und gewonnenen Erfahrungen sollen allen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, unabhängig davon, ob sie an dem Pilotprojekt beteiligt sind oder nicht. Ohne die nationalen Ausweise zu ersetzen, wird das neue System den Bürgern erlauben, ihre Identität elektronisch sicher nachzuweisen und ihre Behördengänge an öffentlichen Zugangspunkten, zuhause am eigenen PC oder sogar unterwegs mit einem mobilen Gerät zu erledigen. Das bedeutet, dass sich beispielsweise Studenten mit dem elektronischen Personalausweis ihres Heimatlandes in einer ausländischen Universität einschreiben können. Einige grenzüberschreitende Dienste gibt es bereits. So können sich im belgischen Webportal ausländische Unternehmen anmelden, um beispielsweise schwedische Bürger zu beschäftigen. Nach Abschluss des Projekts soll dies mit Hilfe des nationalen elektronischen Personalausweises möglich sein. http://ec.europa.eu/information_society/activities/egovernment/policy/key_enablers/eid/
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