Trotz der Vorinvestitionen der Krankenkassen hat weder die eGK bis dato einen messbaren Nutzen, noch ist eine interoperable Telematikinfrastruktur nutzenbringend etabliert. Im Gegenteil: Aufwändige Sicherheitsmerkmale der elektronischen Gesundheitskarte bleiben ebenso ungenutzt wie die Vorteile einer Online-Infrastruktur. Grund hierfür ist, dass Teile der Leistungserbringerorganisationen immer wieder das Ziel einer transparenten und nutzenbringenden Online-Infrastruktur unterlaufen und eine rückwärtsorientierte offline-Anwendung anstreben. Es ist nicht hinnehmbar, dass hierdurch die Einführung der Telematikinfrastruktur verzögert und derweil ein kostenintensives Parallelnetz aufgebaut wird. Auch die Finanzierung dieses Parallelnetzes und dessen spätere Integration tragen letztlich die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen.
Die Einführung einer sicheren und interoperablen Telematikinfrastruktur ist eine Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Apothekern und Krankenkassen. Die Selbstverwaltung des GKV-Spitzenverbandes sieht sich unter den gegebenen Organisationsstrukturen und Interessens- und Mehrheitsverhältnissen innerhalb der gematik inzwischen nicht mehr in die Lage versetzt, den gesetzgeberischen Auftrag adäquat umzusetzen.
Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert daher den Gesetzgeber dringend auf, die Organisationen der Leistungserbringer gesetzlich in die Pflicht zu nehmen, um die Zielvorgaben des Gesetzgebers umzusetzen. Hierzu gehört es insbesondere, die Vorteile einer gemeinsam entwickelten Online-Infrastruktur für die Versicherten unverzüglich nutzbar zu machen. Dazu sind sanktionsbewehrte, verbindlich einzuhaltende Termine für die vorgesehene Verpflichtung zur Prüfung und Aktualisierung der eGK vorzugeben. Nur so werden Bedingungen geschaffen, um finanziellen Schaden von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenkassen abzuwenden.