Kritik der Ärzte am Projekt elektronische Gesundheitskarte reißt nicht ab

Laut Pressemittteilung der genannten AG weigern sich bislang mehr als zwei Drittel aller Ärzte in der Roll-out-Region Nordrhein-Westfalen, die dafür notwendigen speziellen Lesegeräte anzuschaffen. „“Aber das darf kein Grund sein, für Ärzte Prämien auszuloben, wenn sie sich ein bestimmtes neues Lesegerät anschaffen. Das erfüllt unseres Erachtens Merkmale der gezielten Bestechung, zumal die Kassen in vielen Fällen mehr Geld ausloben als für die Anschaffung überhaupt erforderlich ist““, sagt Bardakcioglu. Die „“AG Ärzte für Datenschutz in NRW““ empfiehlt den Ärzten, ein wesentlich preiswerteres Lesegerät anzuschaffen, das zwar die Gesundheitskarte lesen kann, aber nicht in der Lage ist, die Patientendaten online zu versenden. „“Das ist nicht nur besser für den Datenschutz, weil die Daten dort bleiben, wo sie hingehören – es ist auch ein Beitrag zur sparsameren Mittelverwendung im Gesundheitswesen, wofür auch wir Ärzte Verantwortung tragen““, sagt Bardakcioglu. Die AG Ärzte pro Datenschutz in NRW ist – laut eigenen Angaben einer Pressemitteilung – ein Zusammenschluss von Ärzten, die Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht als hohe Güter einer vertrauensvollen Arzt-Patienten-Beziehung verteidigen wollen. In einer Stellungnahme hat der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung KZBV- Günther E. Buchholz den Aktionismus der Krankenkassen zur verkündeten Ausgabe von elektronischen Gesundheitskarten ab dem 1. Oktober als nutzlos kritisiert: „“Dass Krankenkassen jetzt schon die ersten elektronischen Gesundheitskarten an Versicherte ausgeben wollen, bringt nichts. Da entstehen vielmehr zusätzliche Schwierigkeiten in den Praxen, denn die Karte gilt vorläufig noch gar nicht als Versicherungsnachweis.““ Ein Stichtag, ab dem die neue Karte als Versicherungsnachweis vorgelegt werden darf, sei noch gar nicht festgelegt worden. Überdies hätten die Zahnärzte in der umstrittenen Startregion Nordrhein noch bis Ende Oktober Zeit, sich neue Lesegeräte zu besorgen, die die neue eGK wie die alte KVK auslesen können. www.kzbv.de 

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