Kundenkarten: Massive Verstöße gegen den Datenschutz

Mit der Untersuchung hatte der vzbv das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein beauftragt. Die Ergebnisse sind aus Sicht des vzbv höchst bedenklich: „“Die Unerfahrenheit der Verbraucher in Sachen Datenschutz wird von einigen Firmen schamlos ausgenutzt““, so Edda Müller. Sie rief die Unternehmen dazu auf, schnell und umfassend Konsequenzen zu ziehen. „“Wer für seine Kundenprofile speichern will, wenn ein Kunde Schmerzmittel, Kondome oder Diätprodukte kauft, der soll es offen sagen – oder sein lassen““. Der vzbv sei bereit, mit Unternehmen und den Datenschutzbehörden Strategien für verbraucherfreundliche Kundenkarten zu erarbeiten. Fast alle Kundenkarten verstießen gegen eine oder mehrere der folgenden Datenschutzbestimmungen: • „“Nur Daten erheben, die für das Bonusprogramm notwendig sind““ Schon beim Beantragen der Kundenkarten werden Daten erhoben, die für das Bonusprogramm überhaupt nicht notwendig sind – die aber für das Erstellen detaillierter Kundenprofile für die Unternehmen umso wertvoller sind. Hierzu zählen das vollständige Geburtsdatum, die Telefonnummer, eMail-Adresse oder Angaben zu Einkommen, Beruf und Interessen. Dass es auch anders geht, beweisen einige City Cards wie die Pforzheim City Card, die Dortmunder evivo Card oder die SÜCard aus Coburg. • „“Nicht das Einkaufsverhalten der Kunden ausforschen““ Auch beim Bezahlen mit der Kundenkarte werden häufig mehr Daten erhoben, als erforderlich, ohne dass der Kunde über eine Einwilligung die Möglichkeit hat, dem zu widersprechen. Zu erfassen wie viel der Kunde ausgegeben hat, ist für das Funktionieren der Bonussysteme notwendig. Zu speichern was der Kunde gekauft hat, bedeutet dagegen einen unzulässigen Schritt zum gläsernen Verbraucher, solange dieser nicht im Einzelnen hierüber informiert wird und sein Einverständnis gibt. • „“Daten speichern muss freiwillig sein““ Die Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, der Nutzung und Weiterverwendung ihrer Daten aus freien Stücken zuzustimmen. Sowohl das Bonusprogramm Vodafone Stars als auch das Programm S-Points der Sparkassen Wuppertal, Essen und Bonn machen dagegen die Teilnahme der Kunden an dem Bonussystem von seiner Einwilligung in die Nutzung von personenbezogenen Daten zu Werbe- und Marktforschungszwecken abhängig. Von einer freiwilligen Einwilligung kann hier keine Rede mehr sein. • „“Verbraucher über ihre Rechte informieren““ Unerlässlich ist es, die Verbraucher über ihre Datenschutzrechte und die Teilnahmebedingungen an den Bonusprogrammen zu informieren. Durch besondere Intransparenz zeichnet sich beispielsweise Happy Digits aus: So liegen dem Antragsformular von Happy Digits keine Teilnahmebedingungen bei, es erfolgt lediglich der Hinweis, dass die Teilnahmebedingungen mit dem Versand der Karte zugestellt werden oder per Faxabruf angefordert werden können. Auch das Internet-Anmeldeformular von S-Points enthält keinen Link auf die Teilnahmebedingungen, diese sind auf den Webseiten des S-Points-Programms nur schwer zugänglich. Die fehlende Transparenz bei den Teilnahmebedingungen von Happy Digits ist vor dem Hintergrund der Erfahrungen zu sehen, die das Unternehmen mit einer besonders verbraucherfreundlichen Regelung auf einem anderen Feld machen musste. Dabei ging es um die Einwilligung der Verbraucher zur Nutzung der Kundendaten für Werbezwecke. Nach Kritik von Datenschützern führte Happy Digits auf dem Antragsformular eine „“Ankreuzlösung““ ein – nur wer ausdrücklich zustimmte, dessen Daten durften weiterverwendet werden. All dies offenbar in der Hoffnung, die anderen Karteninhaber würden dem Positivbeispiel folgen. Als Happy Digits jedoch mit seiner verbraucherfreundlichen Lösung allein blieb, kehrte das Unternehmen wieder zur alten „“Auskreuzlösung““ zurück – wer gegen eine Nutzung seiner Daten ist, muss das jetzt ausdrücklich erklären. Diesen Mechanismus will der vzbv jetzt umkehren. „“Ein umfassender Daten- und Verbraucherschutz muss zum Gütesiegel für Kundenkarten werden““, so Edda Müller. „“Deshalb brauchen wir branchenweit verbindliche Standards.““ Der vzbv und das ULD lobten die Kooperationsbereitschaft der Unternehmen und des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels (HDE) bei der Erstellung der Studie. Die Studie verstehe sich nicht nur als Kritik an der bestehenden Praxis sondern auch als Fundus für Verbesserungsideen im Sinne der Verbraucher. www.vzbv.de 

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