Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt sprach von einem „weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte“ und einer „Revolution im Gesundheitswesen, die für mehr Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz sowie weniger Bürokratie sorgen wird.“ Die eGK biete die technische Möglichkeit, die jährlich anfallenden ca. 700 Mio. Rezepte elektronisch abzuwickeln. Arzneimitteldokumentation und das elektronische Rezept sollen zu Einsparungen in Höhe von mehr als 1 Mrd. € führen. Andreas Köhler, Vorsitzender des gematik-Verwaltungsausschusses, pries die Lösungsarchitektur als „“ehrgeiziges Projekt mit abertausenden von Schnittstellen. Angesichts der Komplexität ist es gar nicht möglich, dass diese Lösungsarchitektur vollständig ist““, warnte er vor übertriebenen Erwartungen. Die Spezifikationen seien aber so weit, dass sie Schritt für Schritt abgearbeitet werden, damit noch in diesem Jahr mit den Testvorhaben begonnen werden könne. Köhler forderte in seiner Rede das BMGS auf, den Genehmigungsvorbehalt des Bundes gegenüber der gematik aufzuheben, damit die Arbeit noch flüssiger vonstatten gehe. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar fordert in einer Stellungnahme zur Übergabe der Lösungsarchitektur eine „technikoffene Testphase“. Die Pilotprojekte müssten die datenschutzfreundlichste Lösung finden, die Einführung der Karte sollte für alle Bürgerinnen und Bürger transparent erfolgen. Viele Bürger hätten sich in Sorge über den Schutz ihrer Patientendaten an ihn gewandt, deshalb weist er auf die gesetzlichen Regelungen hin, die eine weitestgehend freiwillige Nutzung der Anwendungen vorsehen. Bei der Realisierung der Telematikinfrastruktur der eGK müsse die Datenhoheit der Bürger Priorität haben. Praktisch muss man sich die Lösung als SQL-View-Statement vorstellen, in denen jeder je nach Berechtigung bestimmte Felder gar nicht sehen kann. Die Technik der Lösungsarchitektur sieht vor, dass der Zugang auf die Kommunikationsinfrastruktur auf registrierte, über Access Points angebundene Nutzer beschränkt ist. Jeder Access Point besteht aus einem Konnektor und einer oder mehrerer VPN-Boxen, die über einen VPN-Tunnel mit Access Gateways verbunden sind. „“Hierdurch entsteht ein abgesichertes, virtuelles, privates Netz innerhalb des zu Grunde liegenden Internet, für das auch ein eigener virtueller Adressraum definiert ist““, heißt es in Kurzbeschreibung der Lösungsarchitektur. Dienste in der Telematik-Infrastruktur seien in unterschiedliche Sicherheitszonen eingeordnet, könnten hierarchisiert und je nach Sicherheits- und Performanzanforderung flexibel verteilt werden. Die Daten der Anwendungsdienste würden über eine einheitliche Zugriffssicherung eingebunden. Diese setze die komplexen Anforderungen um, die für die Wahrung der Patientenrechte erforderlich seien. Grundsätzlich bleibe die Kontrolle der Zugriffsrechte beim Versicherten und werde mit Hilfe der Gesundheitskarte ausgeübt. Weitere Einzelheiten zur elektronischen Gesundheitskarte und alle Dokumente der Spezifikation der Lösungsarchitektur sind unter www.bit4health.de in der Rubrik Technik/Lösungsarchitektur zu finden. www.bmgs.bund.de www.fraunhofer.de www.gematik.de
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