Österreich verabschiedet neues eGovernment-Gesetz

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel bezeichnete das neue Gesetz als „“europaweites Vorzeigegesetz““, das mit allen Bundesländern und Gebietskörperschaften abgestimmt worden ist. Es gilt für alle Verfahren vor sämtlichen Gebietskörperschaften. Schüssel: „“Dieses Gesetz ist ein großer Sprung nach vorne. Nur Finnland und Irland haben ähnliche Regelungen, die aber bei Weitem nicht so umfassend sind. Das ist die juristische Geburt der Bürgerkarte, die wir deshalb so gut einsetzen können, weil Österreich gut vernetzt ist.““ Diese Bürgerkarte soll ein Instrument zur sicheren elektronischen Kommunikation zwischen Bürger und Amt werden und eine eindeutige elektronische Identifikation des Bürgers vor der Behörde ermöglichen. Die Bürgerkarte kann man bei privaten Anbietern kaufen. Geplant sind ferner signaturfähige Bankomatkarten, die ab nächstem Jahr von einem Großteil der Banken an die Kunden abgegeben werden sollen. Als dritte Möglichkeit des elektronischen Behördenverkehrs sollen auch Mobiltelefone mit Bürgerkartenfunktionen eingesetzt werden können. Als weitere Erleichterung im Umgang mit Behörden soll ein Standarddokumentenregister eingerichtet werden, auf das jeder Bürger zugreifen kann. Damit entfällt zum Beispiel das Beilegen von Dokumenten bei Amtswegen. Eingeführt werden soll auch die Amtssignatur, d.h. die sichere elektronische Behördenunterschrift. Geregelt wird ferner die elektronische Zustellung für all jene, die dies wünschen. Die Zustellkosten liegen nach wie vor beim Amt. In Österreich haben insgesamt 1,2 Millionen Haushalte, das sind 36%, Zugang zum Internet. 73 % der Österreicher besitzen ein Mobiltelefon. Damit liegt Österreich bei der Internetnutzung im oberen Mittelfeld Europas, bei den Mobiltelefonen an der Spitze. www.austria.gv.at 

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