Österreich: Verteilung der e-card abgeschlossen

Im Anfangsstadium sind auf der e-card nur Personendaten wie Name und Versicherungsnummer gespeichert. Ob und bei welchem Krankenversicherungsträger ein Patient versichert ist, wird vom e-card System online abgefragt. Seit kurzem haben Versicherte auch die Möglichkeit, ihre e-card kostenlos als Bürgerkarte einzusetzen. Dazu wird eine „“einfache Verwaltungssignatur““ aktiviert, mit der bis Ende 2007 Anträge an Behörden elektronisch übersendet werden können. Ab 2008 wird dafür ein qualifiziertes Zertifikat erforderlich, das die e-card aktuell nicht anbietet. Die Verantwortlichen der e-card verweisen darauf, dass das e-card System eine Österreich weite Breitbandvernetzung im Gesundheitsweisen schaffe und daher die Infrastruktur für eine Reihe zukunftsweisender Folgeprojekte zur Verfügung stelle. Geplant sind u.a. elektronisches Rezept und elektronische Überweisung, Notfalldaten und die ELGA (Elektronische Lebenslang begleitende Gesundheitsakte), die Arztkontakte, Befunde, Rezepte, Bilder, laborergebnisse etc enthält. Laut Gesundheitsministern Maria Rauch-Kallat werden derzeit durch eine Steuerungsgruppe an den wesentlichen Fragen in diesem Bereich gearbeitet. Unter anderem müsse geregelt werden, wer in welche Daten in welcher Form Einsicht nehmen dürfe. Zum Beispiel solle ein Zahnarzt nicht berechtigt sein, psychiatrische Befunde zu lesen. Auch die Patienten selbst sollen nur mit Hilfe eines qualifizierten Arztes Einsicht in ihre ELGA nehmen dürfen, „“um Panikreaktionen bei missverstandenen Informationen zu verhindern““. Dies zöge aber eine Änderung der Bundes- und Landesgesetze nach sich, die das Recht auf Einsicht in die eigene Patientenakte gewähren. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger beziffert seine Investitionen in das e-card System auf 116 Millionen Euro, die durch den Wegfall der Krankenscheine in knapp drei Jahren zurückverdient werden sollen. www.chipkarte.at 

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