Schaar: „Ich halte viel von einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft als schnellen und effektiven Schutz der Verbraucherinteressen. Dies setzt aber voraus, dass die Selbstverpflichtung für alle Marktteilnehmer gilt und auch verbindlich ist. Bloße Absichtserklärungen sind nicht ausreichend. Wenn die Hersteller und der Handel nicht zu einer Selbstverpflichtung kommen, muss der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher bei der Anwendung der RFID-Technologie schützen. Ansonsten werden womöglich Fakten geschaffen, die nur noch schwer wieder rückgängig gemacht werden können.“ Der Einsatz von RFID-Chips halte unaufhaltsam Einzug in den Alltag der Verbraucher. Während noch bis vor kurzem die kleinen Funkchips ganz überwiegend in der Logistik eingesetzt wurden, statten bereits große Unternehmen ihre Produkte mit RFID aus. Damit es nicht zu einer umfassenden Verbraucherüberwachung kommt, hält Schaar die Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen für zwingend notwendig. Also solche sieht er: Transparenz: Die Verbraucher müssen umfassend über den Einsatz, Verwendungszweck und Inhalt von RFID-Chips informiert werden. Kennzeichnungspflicht: Nicht nur die eingesetzten RFID-Chips selbst, sondern auch die Kommunikationsvorgänge, die durch die Chips ausgelöst werden, müssen für die Verbraucher leicht zu erkennen sein. Eine heimliche Anwendung darf es nicht geben. Deaktivierung: Es muss die Möglichkeit bestehen, RFID-Chips dauerhaft zu deaktivieren, bzw. die darauf enthaltenen Daten zu löschen, insbesondere dann, wenn Daten für die spezifischen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Wirksame Blockierungsmechanismen: Das unbefugte Auslesen der gespeicherten Daten muss unterbunden werden. Keine Profilbildung: Daten von RFID-Chips aus verschiedenen Produkten müssen getrennt verarbeitet werden, so dass keine Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofile erstellt werden können. www.bundesdatenschutz.de
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