Die Bundesregierung hat vor einem Jahr beschlossen, für alle Arbeitnehmer eine JobCard (Signaturkarte) einzuführen. Mit deren Hilfe will die Arbeitsverwaltung auf Beschäftigungszeiten, die Höhe von Entgeltzahlungen sowie Angaben zur Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses elektronisch zugreifen. Seitdem wird in einem Modellversuch die zentrale Speicherung dieser Arbeitnehmerdaten entwickelt und in der Praxis erprobt. Auftragnehmer ist die Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG). In einem weiteren Schritt ist geplant, den Einkommensnachweis des Arbeitnehmers zentral zu speichern. Im Leistungsfall könnte die jeweils berechtigte Behörde auf diese Entgeltdaten unmittelbar zugreifen, so dass Bearbeitung und Bewilligung schneller erfolgen können. Für die Unternehmen wird dadurch eine Entlastung erwartet, da sie von der Ausstellung der Arbeits- und Verdienstbescheinigungen in Papierform befreit werden können. Der Arbeitgeber kann die Arbeitsbescheinigungen in verschlüsselter, digitaler Form an eine zentrale Speicherstelle übermitteln. Bei einer bundesweiten Einführung der JobCard ist zu beachten, dass die zentrale Datenspeicherungsstelle auf Basis einer Gesetzesregelung mit der Speicherung von circa 40 Millionen Arbeitnehmerdaten beauftragt werden müsste. Der Datenschutz soll durch den Einsatz der Signaturkarte mit einem qualifizierten Zertifikat auf der Basis des Signaturgesetzes gewährleistet werden… Weitere Informationen in Card-Forum 09 / 03 cfn@card-forum.com www.card-forum.com
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