IHK Hamburg bietet digitale Signatur

Zu den jetzt nutzbaren Services gehören z. B. die Online-Abwicklung öffentlicher Ausschreibungen und die vorsteuerabzugsfähige elektronische Rechnung, aber auch die elektronische Beantragung von Ursprungszeugnissen bei der IHK. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eine „qualifizierte elektronische Signatur“, die der Unterschrift von Hand rechtlich gleichgestellt ist, immer persönlich bei einer zugelassenen Registrierungsstelle beantragt werden muss. „Für die Kartenlesegeräte von REINER SCT haben wir uns deshalb entschieden, weil sie mit unseren Komponenten am stabilsten funktionieren“ sagt DE-CODA Prokuristin Annette Floren. Koordiniert von der DE-CODA GmbH engagieren sich bereits seit Frühjahr 2001 die Kammern als Registrierungsstellen für die elektronische Signatur. astaiger@reiner-sct.com www.reiner-sct.com 

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