Für die Datenabfrage wird für das ELENA-Verfahren eine digitale Signatur benötigt, mit der der Arbeitnehmer sein Einverständnis dokumentiert, dass sich die Behörde Nachweise über seine Beschäftigungszeiten und Einkommensverhältnisse auf elektronischem Wege besorgt. Grundsätzlich muss für ELENA nicht eine eigene Karte erstellt werden. Es könnten auch der geplante elektronische Personalausweis oder die Gesundheitskarte und etliche Bankkarten mit Zertifikaten für die elektronische Signatur ausgestattet werden, die dann bei ELENA benutzt werden.
Ein neuer Digitaler Ausweis-Service ermöglicht die vollautomatisierte Identifikation und Legitimierung von Sparkassen-Kunden innerhalb kürzester Zeit. Entwickelt wurde der Service von der S-Markt & Mehrwert. Die Pilotierung und Einführung wird…