„“Mit der „“RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte““ erhält die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ein innovatives Legitimationsinstrument““, erklärt Dr. Rüdiger Mock-Hecker, Leiter der Geschäftssparte Kartensysteme des Deutschen Sparkassenverlags. Die Signaturkarte beinhaltet einen Kartenchip, auf dem ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur geladen wird und den Europäischen Rechtsanwaltsausweis. Erstmals können Rechtsanwälte in das S-TRUST Personenzertifikat auch das qualifizierte Berufsattribut „“Rechtsanwalt/Rechtsanwältin““ aufnehmen. Ein Anwalt kann nun mit der neuen Karte ein Dokument, zum Beispiel einen Online-Mahnantrag, elektronisch signieren. Für den Empfänger wie zum Beispiel das Mahngericht ist damit eindeutig, dass der Signierende tatsächlich Anwalt und von der zuständigen Anwaltskammer zugelassen ist. Neben der digitalen Schriftsatzeinreichung ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur auf der „“RAK-Kombi-Anwaltssignaturkarte““ den Zugang zu allen elektronischen Rechtssystemen. So können Anwälte digitale Register wie das Handelsregister, Grundbücher oder das Schutzschriftenregister online einsehen. Darüber hinaus kann die elektronische Signatur auch bei außergerichtlichen Tätigkeiten wie dem elektronischen Versand von Verträgen und Rechnungen eingesetzt werden. andrea.steinwedel@dsv-gruppe.de www.dsv-gruppe.de
Ein neuer Digitaler Ausweis-Service ermöglicht die vollautomatisierte Identifikation und Legitimierung von Sparkassen-Kunden innerhalb kürzester Zeit. Entwickelt wurde der Service von der S-Markt & Mehrwert. Die Pilotierung und Einführung wird…