Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich erklärte dazu: „De-Mail wurde auf Initiative des Bundesinnenministeriums entwickelt, um den elektronischen Nachrichtenverkehr um wichtige Sicherheitsmerkmale zu ergänzen, die der herkömmlichen E-Mail fehlen. Mit der (…)Zulassung der drei ersten De-Mail-Anbieter sind wesentliche Voraussetzungen dafür geschaffen worden, dass die neuen De-Mail-Dienste bald flächendeckend verfügbar sind.“
De-Mails werden auf verschlüsselten Transportwegen versendet. Zudem kann die Identität der Kommunikationspartner ebenso wie Versand und Eingang von De-Mails nachgewiesen werden („elektronisches Einschreiben“). Dadurch können viele Vorgänge, für die bisher nur der Postweg infrage kam, jetzt auch elektronisch verschickt werden. Das De-Mail-Gesetz, das am 3. Mai 2011 in Kraft trat, sorgt dafür, dass alle De-Mail-Anbieter nach den gleichen Kriterien in einem transparenten Verfahren geprüft werden. Dadurch wird De-Mail deutschlandweit von allen De-Mail-Anbietern auf einem einheitlichen und geprüften Sicherheitsniveau angeboten. Das ist nach Meinung des Innenministeriums eine wichtige Voraussetzung für das Entstehen von Vertrauen in die Sicherheit und Qualität der De-Mail-Dienste.