“Ein Verbot der so genannten “Killerspiele““, wie von Teilen der Politik gefordert, erhöht den Reiz an diesen Spielen nur noch““, findet Volker Koppe, Vorstandsvorsitzender der Initiative GeldKarte e.V. Außerdem müssten legale Inhalte erwachsenen Spielern weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Das Sofortprogramm von von der Leyen sieht statt eines Verbots vor, „“extrem gewalthaltige““ Computerspiele nur noch in gesonderten Geschäften und an Erwachsene zu verkaufen. Bei der Alterskontrolle mit der GeldKarte prüft ein Kartenlesegerät das Jugendschutzmerkmal auf dem Chip. Bevor ein Computerspiel über die Ladentheke geht, kann der Händler so anonym die Volljährigkeit des Käufers feststellen. Lesegeräte zur Zahlung mit ec-Karte können dabei so umgerüstet werden, dass sie auch das Jugendschutzmerkmal der GeldKarte auslesen. Dieses ist auf über 60 Prozent aller ec-Karten bereits vorhanden. “Das Altersverifikationssystem bietet aber auch den Herstellern von PC-Spielen eine Möglichkeit, Minderjährigen gewalthaltige Computerspiele vorzuenthalten““, erklärt Koppe. Die Spieler müssten sich dann vor Spielbeginn über ein an ihren PC angeschlossenes Kartenlesegerät mit der GeldKarte legitimieren. Ebenso könnten die Betreiber von Online-Spielen ihre Internetseiten vor dem Zugriff Jugendlicher schützen. Dieses Verfahren sei bereits auf mehr als 170.000 Websites mit Erwachsenen-Inhalten in Betrieb. linda.toenskoetter@initiative-geldkarte.de www.Initiative-GeldKarte.de
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