ePässe mit Fingerabdrücken: Bundesrat beschließt Änderung des Passgesetzes

Bundesinnenminister Dr. Schäuble erklärte dazu: „“Das neue Passgesetz ist Basis für hochsichere Dokumente und modernste biometriegestützte Kontrollen. Im technologischen Wettlauf gegen organisierte Kriminalität und internationalen Terrorismus haben wir uns damit einen wichtigen Vorsprung verschafft.““ Auch die Europäische Union und zahlreiche Staaten weltweit führen die Biometrie als Schlüsseltechnologie für die Innere Sicherheit ein – nicht nur bei Pässen, sondern auch im Bereich der Visa, Aufenthaltstitel und Personalausweise. In Deutschland werden bereits seit 2005 Reisepässe mit digitalem Foto im Chip ausgegeben. Diese Dokumente und auch alte Pässe ohne Chip bleiben im Rahmen ihrer vorgesehenen Laufzeit gültig. Wer ab 1. November 2007 einen Reisepass mit zehn- bzw. fünfjähriger Gültigkeit beantragt, muss zusätzlich zum Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke abgeben. Diese werden nach Maßgabe des neuen Passgesetzes ausschließlich im Chip des elektronischen Reisepasses gespeichert, Das Passgesetz regelt darüber hinaus den Online-Zugriff auf die Passbilder. Diese werden wie bisher in den kommunalen Passbehörden gespeichert. Zukünftig bestehen Online-Zugriffsrechte für die regional zuständigen Polizeien in äußerst eilbedürftigen Fällen während der Schließzeiten der Passstellen. Aus Datenschutzgründen sollen nur ausgewählte Behörden auf die biometrischen Daten im ePass-Chip zugreifen dürfen. Außerdem sollen zukünftig nur Staaten, die von der Bundesrepublik spezielle Berechtigungen (kryptographische Zertifikate) für ihre Lesegeräte erhalten, in der Lage sein, die Fingerabdrücke deutscher Bürgerinnen und Bürger aus elektronischen Pässen auszulesen. poststelle@bmi.bund.de www.bmi.bund.de www.epass.de 

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