Die Daten des Ausweisinhabers sollen zukünftig in einem Chip gespeichert werden. Auf ihm sollen neben dem digitalisierten Foto des Inhabers zwei Fingerabdrücke und ein elektronischer Identitätsnachweis gespeichert werden können. Mit dem neuen Ausweis wird es möglich sein, sich im Internet elektronisch auszuweisen – sowohl gegenüber Behörden im eGovernment als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern im Internet, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder Online-Auktionen. Laut Bundesinnenministerium kann der Ausweisinhaber sicher sein, dass diejenige Stelle, die seine Daten abfragt, tatsächlich dazu berechtigt ist. Für behördliche Kontrollen an Grenzen und im Inland ist darüber hinaus zur Identitätsfeststellung eine Biometriefunktion vorgesehen: Das digitale Foto soll in allen Personalausweisen enthalten sein. Die zwei Fingerabdrücke können auf freiwilliger Basis im Chip gespeichert werden. www.bmi.bund.de
Ein neuer Digitaler Ausweis-Service ermöglicht die vollautomatisierte Identifikation und Legitimierung von Sparkassen-Kunden innerhalb kürzester Zeit. Entwickelt wurde der Service von der S-Markt & Mehrwert. Die Pilotierung und Einführung wird…