Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilt mit, dass die Einführung des eAT auf eine Verpflichtung aller EU-Mitgliedstaaten zurückgeht. Grundlage hierfür seien die EU-Verordnungen Nummer 1030/2002 und Nummer 380/2008. Ziel der Einführung des eAT ist es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union einheitlich zu gestalten und durch die Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Es wird für jeden Drittstaatsangehörigen ein eigener eAT ausgestellt. Wer also zukünftig seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen will, muss bei Beantragung und Abholung des eAT persönlich erscheinen. Dies gilt auch für Kinder ab sechs Jahren, die ebenfalls ihre Fingerabdrücke abgeben müssen. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 31.08.2021 ihre Gültigkeit. Der eAT ermöglicht wie der neue Personalausweis (nPA) die Online-Kommunikation mit Behörden und Verwaltungen und soll so helfen, Zeit und Kosten zu sparen. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktionen (elektronischer Identitätsnachweis und elektronische Unterschriftsfunktion) ist freiwillig und kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden. Das neue Dokument wird durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin produziert. www.bamf.de
Ein neuer Digitaler Ausweis-Service ermöglicht die vollautomatisierte Identifikation und Legitimierung von Sparkassen-Kunden innerhalb kürzester Zeit. Entwickelt wurde der Service von der S-Markt & Mehrwert. Die Pilotierung und Einführung wird…