Voraussetzung für die Erteilung der Bauartgenehmigung sind drei Zertifikate. Das Funktionszertifikat bestätigt die physikalischen Eigenschaften der Karte, ein Sicherheitszertifikat belegt die Einhaltung der geforderten EU Sicherheitsbestimmungen und das Interoperabilitätszertifikat erbringt den Nachweis, dass die Chipkarten in den digitalen Fahrtenschreibern unterschiedlicher Hersteller funktionieren. Zum Fahrtenschreiber-System gehören vier Chipkarten-Typen. Neben der Fahrerkarte, gibt es eine Kontrollkarte für Polizei und Kontrollbehörden, eine Unternehmenskarte für die Logistikunternehmen, sowie eine Werkstattkarte für Betriebe, die zur Prüfung und Kalibrierung ermächtigt sind. Die Europäische Union (EU) schreibt ab dem 5. August 2005 für alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen, die Ausrüstung mit einem digitalen Fahrtenschreiber vor, der die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers sowie die gefahrene Geschwindigkeit und Wegstrecke auf einer Chipkarte registriert und die bisher genutzte Papierscheibe ersetzt. Die EU Generaldirektion Energie und Verkehr will mit dieser länderübergreifenden Regelung vor allem die Sicherheit auf den Straßen erhöhen und die Arbeitsbedingungen der Fahrer überprüfbar machen. dkoch@orga.com www.orga.com
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