Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler erklärt zu den Gesprächsergebnissen: „“Wir gehen den Aufbau der Telematikinfrastruktur schrittweise an und beginnen mit einer erweiterten und datenschutzrechtlich sichereren Krankenversichertenkarte. Die Realisierung weiterer medizinischer Anwendungen wird so lange mit einem unbefristeten Moratorium belegt, bis praxistaugliche, höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechende Lösungen vorgelegt werden.““ Das geplante elektronische Rezept, von dem Einsparungen in Milliardenhöhe erwartet wurden, ist also bis auf Weiteres auf Eis gelegt. In einem Bericht von der Medizinmesse Medica zitiert heise Norbert Paland, Leiter der Projektgruppe Gesundheitskarte im Gesundheitsministerium: „“Wenn das elektronische Rezept nicht schneller und besser ist als Papier, dann ist das Projekt gescheitert.“ Stattdessen solle die Ausgestaltung der eGK überdacht werden und es müsse in der Architektur Veränderungen geben. In der Entwicklung von Anwendungen für die eGK soll laut heise der „“elektronische Arztbrief““ vorrangig angegangen werden, eine B2B-Anwendung, die allein mit dem Heilberufsausweis (HBA) der Ärzte funktioniert. Für die neue elektronische Gesundheitskarte bleiben also als Pflichtanwendungen die Online-Aktualisierung des Versichertenstammdatendienstes (VSDD), ein Foto auf der Karte und die freiwillige Anlage des „Notfalldatensatzes“. Nach wie vor ist die Online-Anbindung aber bei Ärzten umstritten. Laut heise wurde auf der Medica ein Flugblatt der freien Ärzteschaft verteilt, auf dem behauptet wurde, dass viele Ärzte auf ihre Kassenzulassung verzichten würden, wenn sie zur Online-Anbindung verpflichtet würden. Die Kassen, die jährlich ca. 15 Millionen Karten wegen nötigen Aktualisierungen neu produzieren lassen müssen, erhoffen sich demgegenüber eine Verpflichtung zur Online-Anbindung der Ärzte und Apotheker. www.bmg.bund.de www.freie-aerzteschaft.de
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