Eckpunktepapier zur Neuausrichtung der Einführung der eGK

„Die Gestaltungshoheit für neue Anwendungen und deren Einführung liegt bei der Selbstverwaltung“, betonen die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, der Deutsche Apothekerverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Die Spitzenorganisationen fordern die konzeptionelle Verantwortung für neue Anwendungen und die direkte fachliche Steuerung der gematik. „Grundsätzlich muss die gematik ein Selbstverständnis als Dienstleister der Gesellschafter entwickeln und aktiv zur Kompromissfindung beitragen.“ Die Rolle des Bundesgesundheitsministeriums müsse sich auf die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht beschränken. www.kbv.de 

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