Neuausrichtung der Einführung der eGK: Anforderungen in Lastenheften beschlossen

„Für alle Anforderungen an die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte haben wir nun einen breiten Konsens erreicht. Die Gesellschafter haben sich festgelegt, was sie von der Karte, der Telematikinfrastruktur und den dazu beschlossenen Anwendungen erwarten“, kommentierte Dr. Carl-Heinz Müller, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung und Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, den Gesellschafterbeschluss. Dr. Doris Pfeiffer, stellvertretende Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der gematik und Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, äußerte sich ebenfalls positiv: „Der Beschluss der Lastenhefte ist ein wichtiger Schritt, der zeigt, dass die Gesellschafter nun zügig die elektronische Gesundheitskarte einführen wollen. Dass dieses erste Etappenziel pünktlich erreicht werden konnte, ist nicht zuletzt den neuen Strukturen in der gematik mit klaren Verantwortlichkeiten für die einzelnen Projekte zu verdanken.“ Im April 2010 hatten die Spitzenverbände im Gesundheitswesen als Gesellschafter der gematik nach einer umfassenden Bestandsaufnahme fünf Projekte beschlossen: die Basis-Telematikinfrastruktur (Basis TI), die Kommunikation zwischen Leistungserbringern (KOM-LE), das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), das Notfalldatenmanagement (NFDM) und die Migration von Gesundheitsdatendiensten am Beispiel der elektronischen Fallakte (eFA). Die Projektverantwortung wurde auf einzelne Gesellschafterorganisationen übertragen, die sich der Expertise und der Ressourcen der gematik bedienten. Im ersten Schritt waren die Lastenhefte zu erstellen. Die Lastenhefte bilden alle Anforderungen an die künftige Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte sowie ihre Anwendungen in der Telematikinfrastruktur ab. Sie sind damit zentrale Grundlage für alle technischen Festlegungen und Lösungen, die nun zunächst in der folgenden Pflichtenheftphase zu konzipieren sind. Die Pflichtenhefte beschreiben die Architektur sowie die funktionalen und sicherheitstechnischen Spezifikationen für von der Industrie zu entwickelnde Komponenten, Dienste und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. Für zwei Punkte wird der von der Gesellschafterversammlung installierte Schlichter noch einen Konsensvorschlag erarbeiten. Dabei handelt es sich um Klarstellungen im Bereich des Versichertenstammdatenmanagements und des Notfalldatenmanagements. Die beteiligten Organisationen können die Arbeit in den Projekten aber unabhängig davon schon jetzt mit der Erstellung der Pflichtenhefte fortsetzen. www.gematik.de 

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