Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erwartet von allen Stellen, in deren Verantwortungsbereich RFID-Tags verwendet werden, insbesondere von Herstellern und Anwendern im Handels- und Dienstleistungssektor, alle Möglichkeiten der datenschutzgerechten Gestaltung dieser Technologie zu entwickeln und zu nutzen, und vor allem die Prinzipien der Datensparsamkeit, Zweckbindung, Vertraulichkeit und Transparenz zu gewährleisten. Der schnellen Umsetzung dieser Forderungen könne auch eine verbindliche Selbstverpflichtung von Herstellern und Anwendern der RFID-Technologie im Handels- und Dienstleistungssektor dienen. Für den Schutz der Persönlichkeitsrechte Betroffener stellte die Konferenz in einer Entschließung die folgenden Forderungen auf: •Transparenz Alle Betroffenen müssen umfassend über den Einsatz, Verwendungszweck und Inhalt von RFID-Tags informiert werden. •Kennzeichnungspflicht Nicht nur die eingesetzten RFID-Tags selbst, sondern auch die Kommunikationsvorgänge, die durch die Chips ausgelöst werden, müssen für die Betroffenen leicht zu erkennen sein. Eine heimliche Anwendung darf es nicht geben. •Keine heimliche Profilbildung Daten von RFID-Tags aus verschiedenen Produkten dürfen nur so verarbeitet werden, dass personenbezogene Verhaltens-, Nutzungs- und Bewegungsprofile ausschließlich mit Wissen und Zustimmung der Betroffenen erstellt werden können. Soweit eine eindeutige Identifizierung einzelner Gegenstände für einen bestimmten Anwendungszweck nicht erforderlich ist, muss auf eine Speicherung eindeutig identifizierender Merkmale auf den RFID-Tags verzichtet werden. •Vermeidung der unbefugten Kenntnisnahme Das unbefugte Auslesen der gespeicherten Daten muss beispielsweise durch Verschlüsselung bei ihrer Speicherung und Übertragung unterbunden werden. •Deaktivierung Es muss vor allem im Handels- und Dienstleistungssektor die Möglichkeit bestehen, RFID-Tags dauerhaft zu deaktivieren, bzw. die darauf enthaltenen Daten zu löschen, insbesondere dann, wenn Daten für die Zwecke nicht mehr erforderlich sind, für die sie auf dem RFID-Tag gespeichert wurden. www.bfdi.bund.de„;“2006-10-31″;“2006-10-31 11:01:23“ „1738“;“16″;“0″;“Kanadische Firma beginnt Produktion abreißbarer RFID-Tags“;“Der kanadische Hersteller von Labels Marnlen hat laut einem Bericht von heise online die RFID-Chip-Technik „“Clipped Tag““ von IBM lizensiert und will sofort mit der Produktion und dem Verkauf der neuen Chips beginnen. Laut Unternehmensangaben ist Marnlen die erste Firma, die die Technik von IBM lizenziert. Beim Clipped-Tag-Verfahren kann der Verbraucher den Großteil der Antenne eines Funklabels an einer Perforierung abtrennen und die Reichweite für die Auslesbarkeit des Chips damit deutlich verringern. Die Basisfunktion der Funketiketten wird dabei aber nicht zerstört. IBM hatte die Technik Anfang des Jahres als Vorschlag in die Diskussion um datenschutzgerechte RFID-Chips eingebracht und die Technik zusammen mit Marnlen weiterentwickelt. www.marnlen.com
Ein neuer Digitaler Ausweis-Service ermöglicht die vollautomatisierte Identifikation und Legitimierung von Sparkassen-Kunden innerhalb kürzester Zeit. Entwickelt wurde der Service von der S-Markt & Mehrwert. Die Pilotierung und Einführung wird…