RFID-Chips beeinflussen bereits in erheblichem Maße kommerzielle Tätigkeiten, öffentliche Dienste und Verbraucherprodukte. Sie werden beim Recycling, im Gesundheitswesen, an Mautstellen, im elektronischen Zahlungsverkehr, für elektronische Identitäten, etc. eingesetzt. Um Europa auf diese Veränderungen vorzubereiten und sicherzustellen, dass bei der Verwendung dieser Chips der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewahrt bleiben, hat die Kommission die folgenden Grundsätze aufgestellt: • Den Verbrauchern sollte bekannt sein, welche Artikel in den Geschäften mit RFID-Chips ausgestattet sind. Beim Kauf solcher Artikel sollten die Chips noch im Geschäft automatisch, umgehend und kostenfrei deaktiviert werden, es sei denn, sie sollen auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers entsprechend dem Opt-in-Prinzip funktionsfähig bleiben. Ausnahmen sind zulässig, etwa um unnötige Belastungen der Einzelhändler zu vermeiden, wenngleich zuvor mögliche Beeinträchtigungen der Privatsphäre zu untersuchen sind. • Unternehmen und Behörden, die RFID-Chips verwenden, sollten den Verbrauchern einfache und klare Informationen bereitstellen, damit sie verstehen, wann welche personenbezogenen Daten (z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum) zu welchem Zweck verwendet werden. Zudem sollten die Geräte, mit denen die Daten aus den RFID-Chips ausgelesen werden, klar gekennzeichnet sowie Anlaufstellen genannt werden, bei denen die Bürger nähere Informationen erhalten können. • Einzelhandelsverbände und -organisationen sollten die Verbraucher durch ein europaweit einheitliches Zeichen über die Präsenz von RFID-Chips an Produkten informieren. • Unternehmen und Behörden sollten vor der Verwendung von RFID-Chips Folgenabschätzungen zum Datenschutz durchführen. Diese werden von den nationalen Datenschutzbehörden überprüft und sollen die Sicherheit und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Von den RFID-Chips, wie sie an Mautstellen oder zur Kennzeichnung von Schiffscontainern eingesetzt werden, wurden 2008 weltweit 2,2 Milliarden Stück verkauft, rund ein Drittel davon in Europa. Ihr globaler Marktwert betrug 2008 laut EU-Kommission schätzungsweise 4 Mrd. EUR und soll bis 2018 voraussichtlich auf 20 Mrd. EUR steigen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Kommission über ihre geplanten Maßnahmen zur Verwirklichung der mit der Empfehlung verfolgten Ziele zu unterrichten. Die Kommission will innerhalb von drei Jahren einen Bericht über die Umsetzung der Empfehlung erstellen, in dem auch die Folgen untersucht werden, die sich für die Unternehmen und Behörden, die RFID-Chips verwenden, und für die Bürger ergeben haben. Das Informationsforum RFID e.V., eine gemeinsame Initiative von Unternehmen aus den Bereichen Handel, Konsumgüterindustrie, Automobilbranche, IT und Dienstleistung begrüßte die Empfehlung der EU-Kommission. „Nach fast zwei Jahre lang währenden Beratungen schafft die vorgelegte Empfehlung nun die dringend gebotene Planungssicherheit für Unternehmen“, so die Geschäftsführerin des Informationsforum RFID, Dr. Andrea Huber. Positiv würden seitens der Anwenderindustrie, deren Interessen das Informationsforum vertritt, insbesondere die Bemühungen der EU-Kommission um eine Balance zwischen den Interessen der Verbraucher und der Wirtschaft bewertet. Auch der im Bereich Standards tätige Dienstleister GS1 Germany hat die Empfehlung, die nun Rechtssicherheit schaffe, begrüßt und erhofft sich nun eine schnelle Verbreitung der RFID-Technologie. http://ec.europa.eu www.info-rfid.de www.gs1.de
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