BITKOM fordert konkrete Anwendungen im E-Health-Gesetz

Mit der neuen elektronischen Gesundheitskarte, die seit 2011 an die Versicherten ausgegeben wird, ist bereits eine wichtige Grundlage für mehr Datenschutz und einfachere Abläufe geschaffen worden. „Damit das Potential der elektronischen Gesundheitskarte für Patienten und Ärzte genutzt werden kann, müssen aber noch weitere Schritte folgen“, betont Mentzinis. Im E-Health-Gesetz sollte die Einführung der im Koalitionsvertrag genannten Anwendungen mit verbindlichen Zeitvorgaben geplant werden. Dazu zählen der elektronische Arztbrief, die elektronische Fallakte, die Speicherung von Notfalldaten auf der Karte, die automatische Überprüfung von Wechselwirkungen bei verschriebenen Medikamenten sowie ein digitaler Organspendeausweis.

Ein großes Problem ist nach wie vor die Kompatibilität der bestehenden technischen Systeme im Gesundheitssektor. Bis heute fehlen gemeinsame Schnittstellen, die einen reibungslosen Austausch der Daten zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sicherstellen, gleichgültig welche Software von den Ärzten genutzt wird. Dies hemmt die Marktentwicklung ganz erheblich. Mentzinis: „Für die Entwicklung technischer Schnittstellen im Gesundheitswesen ist die Schaffung einer unabhängigen Institution notwendig, die ohne Vetorecht für einzelne Akteure allein der Standardisierungsarbeit verpflichtet ist.“

Zudem muss der Gesetzgeber aus Sicht des BITKOM an einer gemeinsamen Infrastruktur für das Gesundheitswesen festhalten. Im Laufe der vergangenen Jahre haben Kassen, Kassenärztliche Vereinigungen und andere Akteure Teilnetze entwickelt, zum Beispiel für die Abrechnung von Leistungen. „Auf lange Sicht sind Parallelstrukturen nicht nur teuer, sondern auch riskant, denn das sehr hohe Sicherheitsniveau der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur wird in den Teilnetzen nicht erreicht“, sagt Mentzinis. Darauf hätten im Frühjahr Datenschützer und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hingewiesen. Mentzinis: „Wir brauchen ein hochsicheres Netz, nicht mehrere Netze mit unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen. Nur so können sich auch Lösungen der Industrie im Wettbewerb entwickeln.“

Nachholbedarf besteht aus Sicht des BITKOM auch bei der Entwicklung der Telemedizin als Ergänzung zur medizinischen Versorgung vor Ort. Telemedizin umfasst zum Beispiel die Überwachung von Vitalfunktionen von Patienten oder die Unterstützung von Medizinern in strukturschwachen Regionen per Online-Kommunikation. Bislang ist nur eine einzige telemedizinische Leistung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden – die Fernwartung von Herzschrittmachern. Mentzinis: „Das eHealth-Gesetz muss endlich das Tor in die digitale Zukunft des Deutschen Gesundheitswesens aufstoßen, damit Patienten auch hierzulande von reibungslos vernetzten Versorgungsprozessen profitieren können.“

bitkom.org

 

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